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Darf ich meinen E-Scooter in den Bus oder die Bahn mitnehmen?

Grundsätzlich sind E-Scooter dafür gedacht, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden zu können. Schließlich sind sie in der Regel recht klein und sollen es Pendlern ermöglichen, den Weg zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz oder dem eigenen Zuhause schneller zurückzulegen.

Allerdings dürfen die elektrischen Tretroller nicht uneingeschränkt und überall transportiert werden. In den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn etwa dürfen E-Scooter mitgenommen werden. Zusammenklappbare Roller gelten dabei als Handgepäck. Nicht zusammengeklappte E-Scooter hingegen sind Traglast und dürfen nur bei sicherer Unterbringung transportiert werden. Der Roller muss im Zug platzsparend und sicher in den vorgesehenen Gepäckablagen, auf den Stellflächen oder unter dem Sitz verstaut werden. Der Akku der Roller darf während der Fahrt weder entnommen noch geladen werden.

Innerhalb deutscher Städte sind die Regelungen nicht einheitlich. Die einzelnen Verkehrsverbünde haben teilweise unterschiedliche Regeln:

  • Berlin: Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) gelten E-Scooter mit einer Leistung von unter 500 Watt als Fahrräder. Für die elektrischen Tretroller muss daher ein Fahrradticket gelöst werden. E-Scooter dürfen in allen Fahrzeugen mitgeführt werden, in denen auch Fahrräder erlaubt sind.
  • Hamburg: In Hamburg dürfen zusammenklappbare E-Scooter als Handgepäck immer in der S-Bahn, im Bus, in Zügen der AKN und auf den Elbfähren mitgeführt werden. Nicht zusammenklappbare E-Scooter werden wie Fahrräder betrachtet und dürfen daher zu den Stoßzeiten nicht mitgeführt werden. In der U-Bahn ist die Mitnahme hingegen generell nicht gestattet.
  • Frankfurt: In den Frankfurter Verkehrsmitteln des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) werden E-Scooter wie Fahrräder behandelt und kostenlos transportiert – allerdings nur, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Rollstuhlfahrer und Passagiere mit Kinderwagen haben Vorrang. Zusammengeklappte E-Scooter gelten als Gepäck und dürfen ohne Einschränkung mitgeführt werden.
  • Köln: Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) und andere Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen erlauben seit dem 1. März 2024 generell keine E-Scooter-Mitnahme in ihren Bussen und Bahnen mehr.
  • München: Ab dem 2. April 2024 dürfen keine E-Scooter mehr in den U-Bahnen, Straßenbahnen und Stadtbussen der MVG mitgenommen werden. In Regionalzügen und  -bussen sowie der S-Bahn dürfen ausschließlich zusammenklappbare Roller mitgenommen werden. Roller, die sich nicht zusammenklappen lassen, sind dagegen verboten.

In Düsseldorf, Essen und Dortmund ist die Mitnahme von E-Scootern in den jeweiligen Verkehrsbetrieben seit dem 1. März 2014 untersagt.

In Stuttgart, Dresden und Leipzig dürfen zusammengeklappte E-Scooter in der Regel kostenlos als Gepäck mitgenommen werden. Nicht zusammengeklappte E-Scooter werden entweder als Fahrräder behandelt oder vom Transport generell ausgeschlossen. Einige Verkehrsunternehmen geben zudem bestimmte Maße vor, die der Roller nicht überschreiten darf. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld beim jeweiligen Verkehrsverbund, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren E-Scooter mitnehmen dürfen!

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