Ihre persönliche Versicherungsberatung
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Entscheiden Sie sich dazu, Ihren E-Scooter zu verkaufen, geht die Versicherung – sofern vorhanden – auf den Käufer über. Der Versicherer ist dann berechtigt, den Versicherungsbeitrag entsprechend der Angaben des neuen Besitzers anzupassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der neue Besitzer aus einer anderen Altersgruppe kommt als der bisherige Eigentümer.
Versicherung zeitnah übertragen
Teilen Sie der Versicherung unverzüglich mit, dass das versicherte Fahrzeug einen neuen Besitzer hat. So kann der Vertrag zeitnah auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Informieren Sie Ihre Versicherung nicht über den Besitzerwechsel, kann der Versicherungsschutz erlöschen.
Auch der neue Besitzer des E-Scooters sollte darüber informiert werden, dass bereits eine Versicherung für das erworbene Fahrzeug besteht. So vermeiden Sie, dass es zu einer Doppelversicherung auf Seiten des neuen Eigentümers kommt, sollte dieser selbst eine Versicherung abschließen.
Im Normalfall ist der neue Besitzer dazu berechtigt, den bestehenden Vertrag innerhalb eines Monats nach Erwerbs des Fahrzeugs zu kündigen. Entscheidet sich der neue Besitzer dazu, die Versicherung zu kündigen, so ist der Versicherungsschein an den Versicherer zurückzugeben. Ebenso muss die Versicherungsplakette entwertet werden.
E-Scooter-Versicherung-Vergleich – Beispielrechnung:
Preis: 9,92 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 4 Monaten); Berechnung von 10/2024
E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.
Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der E-Scooter-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!