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Wie viel Watt darf ein E-Scooter haben?

In Deutschland dürfen E-Scooter maximal eine Leistung von 500 Watt haben. Dies sieht der erste Paragraf der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (§1 eKFV) vor.

Die Verordnung erlaubt zudem eine maximale Leistungsgrenze von 1.400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent davon zur Selbstbalancierung des Fahrzeugs verwendet werden.

Selbstbalancierende Fahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge gelten als selbstbalancierend, wenn sie mit einer bestimmten Technik ausgestattet sind, welche das Fahrzeug eigenständig in Balance halten kann. Dies können integrierte Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechniken sein.

Liegt die Leistung eines E-Scooters über dieser Watt-Grenze, kann er nicht versichert werden, da er dann nicht mehr den Vorgaben des Gesetzgebers entspricht. Verfügt ein E-Scooter über eine höhere Leistung, darf er nur auf Privatflächen genutzt werden. Das Führen eines nicht versicherten E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr ist verboten und kann mit Strafen belegt werden.

Achten Sie beim Kauf vor allem auf die Akkuleistung!

Möchten Sie sich einen E-Scooter zulegen, sollten Sie bereits beim Kauf nicht nur auf die Motorleistung der Modelle achten. Nicht immer muss die maximale Wattzahl ausgereizt werden. Wollen Sie das Fahrzeug auch für längere Strecken nutzen, sollten Sie vor allem auf die Speicherkapazität des Akkus achten – die Leistung ist hierfür nicht ausschlaggebend.

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E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.

Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der E-Scooter-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!