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Klingel

Wie Fahrräder müssen auch E-Scooter über eine Klingel oder Glocke verfügen. Die E-Scooter-Verordnung sieht als Schallzeichen mindestens eine helltönige Glocke vor.

Die am E-Scooter angebrachte Glocke oder Klingel sollte einen eindeutig warnenden Ton von sich geben. Da die elektrischen Roller relativ kleine Fahrzeuge sind, auf denen der Fahrer schutzlos äußeren Einwirkungen ausgesetzt ist, ist es wichtig, dass dieser in brenzligen Situationen auf sich aufmerksam machen kann. Ein nicht zu leiser Warnton ist daher absolut notwendig.

In der Regel sind E-Scooter beim Kauf bereits mit einem entsprechenden Schallzeichen ausgestattet. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, können Klingeln einzeln erworben und im Nachhinein am Lenker des Fahrzeugs angebracht werden. Die meisten Klingeln sind dabei flexibel einstellbar und passen an unterschiedlich dicke Lenkerstangen.

Auf einfache Bedienbarkeit achten!

Achten Sie darauf, die Klingel an der Lenkstange so zu montieren, dass sie einfach zu bedienen ist. Im Idealfall müssen Sie hierfür nicht die Hand vom Lenker nehmen.

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E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.

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