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Tretroller

Tretroller unterscheiden sich von E-Scootern insofern als sie lediglich durch Muskelkraft angetrieben werden. Einen elektrischen Antrieb gibt es bei diesen Rollern nicht.

Der Aufbau des Tretrollers ist mit dem des E-Scooters ansonsten nahezu identisch: Auch Tretroller bestehen aus zwei Reifen und einer bodennahen Platte, auf welcher der Fahrer steht. Eine etwas mehr als hüfthohe Stange dient dabei zum Lenken.

Tretroller gibt es in verschiedenen Varianten. Sie werden unter anderem in die folgenden Kategorien unterteilt:

  • Cityroller
  • Offroad-Scooter
  • Rennroller
  • Downhill-Roller
  • Dogscooter
  • Kinderroller
  • Stunt-Scooter
  • Klapproller

Das Fortbewegungsmittel kann, wie der E-Scooter, von Pendlern verwendet werden, um etwa den Weg zur Arbeit schneller zu bewältigen. Im Gegensatz zum E-Scooter ist der Tretroller auch als Spielzeug bei Kindern beliebt.

Da viele der Modelle klappbar sind, lassen sie sich in der Regel problemlos im öffentlichen Personennahverkehr transportieren. Wie bei den E-Scootern gelten jedoch auch für nichtelektrische Roller unterschiedliche Regeln abhängig vom jeweiligen Verkehrsverbund. In manchen Verkehrsverbünden ist für Tretroller ein Fahrradticket zu lösen.

Rechtliche Einordnung von Tretrollern

Rechtlich werden Tretroller-Fahrer wie Fußgänger behandelt. Das bedeutet, Tretroller ohne elektrischen Antrieb müssen – wenn vorhanden – auf dem Gehweg benutzt werden und dürfen dabei nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.

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