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Strenge Vorschriften für E-Scooter: E-Scooter zu Weihnachten bekommen? Das gilt es zu beachten

München, 7.1.2020 | 10:50 | awo

E-Scooter liegen seit der offiziellen Zulassung voll im Trend. In nahezu jeder größeren Stadt finden sich immer mehr Anbieter, die E-Scooter zum Leihen bereitstellen. Doch auch ein eigener Elektro-Tretroller wird immer beliebter. Gerade an Weihnachten lag wohl der ein oder andere Roller unter dem Weihnachtsbaum. Bevor die Fahrt aber losgehen kann, sollten mögliche Gefahren abgesichert werden.

E-Scooter brauchen eine gesonderte Haftpflichtversicherung E-Scooter brauchen eine gesonderte Haftpflichtversicherung
Nicht jeder E-Scooter ist erlaubt
Vor allem im Internet gibt es ein großes Angebot an elektrischen Tretrollern. Doch Sie sollten nicht einfach leichtfertig einen E-Scooter kaufen. Denn nicht jeder Scooter bekommt in Deutschland auch eine Zulassung! Der Roller muss gewisse Standards erfüllen, damit er am Straßenverkehr teilnehmen darf. Folgende Eigenschaften muss der E-Scooter beispielsweise haben:
  • Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • Klingel/Glocke
  • Beleuchtung (Vorder- und Rücklicht)
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Maximalgewicht von 55 kg (ohne Fahrer)
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bekommt man in Deutschland keine Zulassung für den Straßenverkehr.

Eine Versicherung ist notwendig
Wenn die oben genannten Voraussetzungen stimmen, muss noch eine Versicherung für den Elektro-Scooter abgeschlossen werden. Genau wie bei einem Auto oder einem Moped ist eine Versicherung nämlich verpflichtend. Verursacht man einen Schaden, ist dieser nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. E-Scooter gelten gesetzlich als Kraftfahrzeuge.
Bei CHECK24 können Sie zwischen verschiedenen Tarifen wählen und dabei entscheiden, ob Sie eine Haftpflichtversicherung mit oder ohne Teilkasko abschließen wollen. Die neue Versicherungssaison beginnt am 1. März und läuft dann bis Ende Februar des Folgejahres.

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