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Gerichtsurteil: Führerscheinentzug für Mitfahrer auf E-Scooter

München, 24.11.2022 | 17:26 | whe

E-Scooter sind grundsätzlich nur für eine Person gedacht. Dennoch sieht man häufig auch zwei Personen auf einem der elektrischen Tretroller fahren. Dieses Vergehen kann auch für den Mitfahrer Folgen haben, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.

Zwei Personen fahren auf einem E-ScooterVerboten: Zu zweit auf einem E-Scooter fahren.
Das Mitführen einer zweiten Person auf einem E-Scooter gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Auch für den Mitfahrenden kann ein solcher Verstoß Konsequenzen haben. Im aktuellen Fall wehrte sich der Beschuldigte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Oldenburg, das Landgericht wies die Beschwerde jetzt jedoch zurück und bestätigte damit das Urteil (Aktenzeichen 4 Qs 368/22).
 
In dem verhandelten Fall war der Beschuldigte mit 1,2 Promille Alkohol im Blut als Mitfahrer auf einem E-Scooter unterwegs. Während der Fahrt hielt sich die alkoholisierte Person an der Lenkstange fest und war damit an der Führung des Fahrzeugs beteiligt, so das Urteil der Richter. Als Konsequenz entzog das Gericht dem Beschuldigten vorläufig den Führerschein.
 

Promillegrenzen auch für E-Scooter

Aufgrund ihrer Größe werden E-Scooter häufig unterschätzt. Dennoch gelten auch für die Kleinstfahrzeuge bestimmte Promillegrenzen. Wer mit 1,1 oder mehr Promille im Blut einen E-Scooter fährt, begeht eine Straftat, die neben Geld- oder Freiheitsstrafen mit einem Fahrverbot von sechs oder mehr Monaten belegt werden kann.

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