Begriffsklärung: Prolongation ist lateinisch für „Verlängerung“. Relevant ist der Begriff bei den Themen Festgeld und Baufinanzierung.
Prolongation bedeutet in Bezug auf Festgeld eine Wiederanlage nach dem Ende der Laufzeit. Es gibt zwei Varianten:
Bei der automatischen Prolongation legt die Bank das Kapital samt Zinserträgen nach Anlageablauf nochmals an. Hat sich der Zins bis zum Ablauf der Anlage verändert, gelten ab diesem Zeitpunkt die neuen Konditionen. Dementsprechend kann der Zinssatz auf die neue Anlage sowohl höher als auch niedriger als zuvor ausfallen. Soll das Festgeld nicht verlängert werden, muss der Anleger aktiv kündigen. Im Falle der Prolongation, die erst im Auftrag eines Anlegers wirksam ist, kontaktiert die Bank den Kunden üblicherweise vor Ablauf der Anlage. Sofern dieser seine Zustimmung gibt, legt sie das Geld in der Regel samt Zinserträgen wieder an. Möchte ein Anleger sein Kapital nicht wieder anlegen, zahlt die Bank das Geld auf das Referenzkonto aus.
Bei Baufinanzierungen gelingt es aufgrund der hohen Kreditbeträge oft nicht, den gesamten Geldbetrag während der vereinbarten Sollzinsbindung an die Bank zurückzuzahlen. Dann muss der Kreditnehmer bereits vor Ablauf der Zinsbindung entscheiden, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank die Anschlussfinanzierung stattfinden soll. Für die Tilgung der noch ausstehenden Immobilienfinanzierung haben Kreditnehmer zwei Optionen: Die Umschuldung oder die Prolongation. Bei einer Umschuldung der Baufinanzierung wechselt der Kreditnehmer die Bank und tilgt die offene Darlehensschuld bei einem Geldhaus seiner Wahl. Entscheidet der Darlehensnehmer sich für eine Prolongation, wird die Baufinanzierung beim ursprünglichen Kreditinstitut zu angepassten Konditionen fortgeführt.
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