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Ihr Quellensteuer-Guide: Alles, was wirklich wichtig ist

Das Wichtigste zur Quellensteuer

  • Bei Kapitalerträgen, die Anleger im Ausland erwirtschaften, kann eine sogenannte Quellensteuer einbehalten werden.
  • Diverse Doppelbesteuerungsabkommen mit Staaten sollen verhindern, dass Erträge sowohl im Quellstaat als auch in Deutschland versteuert werden.
  • Je nach Land und Vereinbarung lässt sich die Quellensteuer ganz oder teilweise mit der in Deutschland zu zahlenden Abgeltungssteuer verrechnen. Liegt die Quellensteuer über 15 Prozent, lässt sich die Steuer nicht komplett verrechnen. In diesem Fall kann sie zurückerstattet werden. 

Was ist die Quellensteuer?

Definition und Grundprinzip der Quellensteuer

Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Steuer auf Kapitaleinkünfte, die direkt an der Quelle erhoben wird. Darunter fällt zum Beispiel auch die Lohnsteuer. In dem Land, in dem Erträge wie Gehalt, Zinsen oder Dividenden erwirtschaftet werden, werden somit auch die Steuern einbehalten. Im Normalfall werden die Steuern vor der Auszahlung des Kapitalertrags an das zuständige Finanzamt abgeführt. Den Steuersatz kann dabei jedes Land individuell festlegen. Die Quellensteuer stellt sicher, dass Steuereinnahmen dort generiert werden, wo auch die Einkünfte erwirtschaftet werden, auch wenn der Anleger nicht im Anlageland ansässig, sondern woanders steuerpflichtig ist.

Ein Stapel Münzen und ein Taschenrechner liegen auf einem Schreibtisch.

Wie hängen Quellensteuer und Abgeltungssteuer zusammen?

Die Abgeltungssteuer ist eine Art der Quellensteuer, die in Deutschland erhoben wird. Sie wird pauschal für alle Kapitalerträge fällig, wie beispielsweise auf Dividenden und Tagesgeld- oder Festgeldzinsen. Erträge die deutsche Anleger aus ausländischen Geldanlagen erwirtschaften, unterliegen der deutschen Einkommenssteuer. Zusätzlich kann dann noch eine weitere landesspezifische Quellensteuer hinzukommen.

Bei der Abgeltungssteuer in Deutschland gelten zwei Besonderheiten:

  • Freibetrag: Sparern in Deutschland steht ein Freibetrag von 1.000 Euro zur Verfügung. Kapitalerträge unterhalb dieses Betrags sind steuerfrei. Um diese steuerfreie Grenze auszuschöpfen, erteilen Sie bei der jeweiligen Bank einen Freistellungsauftrag. Sie können den Betrag auf verschiedene Geldinstitute aufteilen. Renditen, die über die 1.000 Euro gehen, werden automatisch versteuert.
  • Nichtveranlagungsbescheinigung: Mit dieser Bescheinigung kann die Bank Ihnen die Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausbezahlen. Um die Nichtveranlagungsbescheinigung zu erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen (inklusive Kapitalerträge) den Grundfreibetrag nicht überschreiten. Dieser liegt im Jahr 2024 für Singles bei 11.604 Euro und für Verheiratete bei 23.208 Euro.

Höhe der Quellensteuer in Deutschland und international

Wie hoch ist die Quellensteuer in Deutschland?

Wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, dann müssen Sie auf Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer bezahlen. Dazu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer. Letztere variiert je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben.

Quellensteuersätze aus Europa

Die Höhe der Quellensteuer können die Länder selbst festlegen, daher gibt es zum Teil große Unterschiede. Die Quellensteuer in der Schweiz liegt aktuell beispielsweise bei 35 Prozent, in Frankreich und den Niederlanden bei 0 Prozent.

Im CHECK24 Geldanlagevergleich finden Sie lukrative Angebote für Fest- und Tagesgelder. Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Vergleich verfügbaren Anlageländer, deren Steuersätze auf Zinserträge und auf wie viel Prozent sich die Steuer reduzieren lässt.

Land Quellensteuer Steuer reduzierbar auf
Bulgarien 10% 5%
Finnland 0% 0%
Italien 0% 0%
Kroatien 12% 0%
Lettland 20% 10%
Litauen 15% 10%
Malta 0% 0%
Niederlande 0% 0%
Österreich 25% 0%
Schweden 0% 0%
Slowakei 19% 0%
Slowakei 0% 0%
Tschechien 0% 0%

Quelle: Anlagemöglichkeiten im Europäischen Wirtschaftsraum über CHECK24, Stand 21.11.2024
Legende Dunkelblau: keine ausländische Quellensteuer Mittelblau: Steuer reduzierbar auf unter 15 Prozent Hellblau: Länder, die nicht im Geldanlagevergleich vertreten sind

Landkarte welche die Quellensteuersätze verschiedener Länder farblich darstellt
CHECK24 Hinweis

Wenn sich der Steuersatz nicht auf 0 Prozent reduzieren lässt, können Sie die verbleibenden Prozent im Rahmen Ihrer Steuererklärung anrechnen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Geldanlageexperten – diese beraten Sie unverbindlich und kostenlos.

Doppelbesteuerung und Quellensteuer

Doppelbesteuerungsabkommen und deren Wirkung

Kapitalerträge, die Anleger mit Wohnsitz in Deutschland aus dem Ausland erhalten, unterliegen grundsätzlich der deutschen Einkommensbesteuerung. Bei Kapitalerträgen ist das die Abgeltungssteuer beziehungsweise Kapitalertragssteuer. Allerdings behalten ausländische Banken oft schon Steuern ein und ziehen diese direkt von den Zinserträgen ab, bevor sie den verbleibenden Betrag an den Anleger auszahlen. Dies führt dazu, dass Einkünfte doppelt besteuert werden. Ob und in welcher Höhe Quellensteuern erhoben werden, hängt davon ab, wo die Bank ihren Sitz hat. Anleger können sich dann einen Teil der Quellensteuer zurückholen oder sich davon befreien, wenn es diesbezüglich eine Regelung zwischen Quellenstaat und Deutschland gibt.

Wie vermeidet man die doppelte Besteuerung von Kapitalerträgen?

Um eine doppelte Besteuerung zu verhindern, hat Deutschland mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, wie die Besteuerungsrechte zwischen den beteiligten Staaten aufgeteilt werden. Für Geldanlagen in Staaten, mit denen ein solches Abkommen besteht, können bis zu 15 Prozent der ausländischen Quellensteuer auf die in Deutschland fällige Abgeltungssteuer angerechnet werden. Liegt die Quellensteuer über 15 Prozent, kann eine Rückerstattung der Differenz beim zuständigen ausländischen Finanzamt beantragt werden.

CHECK24 Hinweis

Im CHECK24 Geldanlagevergleich sind Angebote ohne Quellensteuer deutlich gekennzeichnet. Diese Angebote von Tagesgeld und Festgeld haben den Hinweis "keine ausländische Quellensteuer". Wenn eine Quellensteuer anfällt und Sie diese unter gewissen Voraussetzungen reduzieren können, sind die Infos dazu in den Produktdetails gelistet.

Unterschiede bei Dividenden, Zinsen und anderen Erträgen

In Deutschland unterliegen sowohl Zinsen als auch Dividenden dem gleichen Abgeltungssteuersatz. Im Ausland hingegen können unterschiedliche Steuersätze für diese Einkünfte gelten. Zudem existieren zahlreiche spezielle Regelungen, die sich auf bestimmte Investmentarten beziehen. Hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Staaten abgeschlossen, so ist die Anrechenbarkeit der fälligen Quellensteuer ebenso unterschiedlich. Auch in Hinblick auf Erträge aus Aktien (Dividenden) oder Tagesgeld-/Festgeldanlagen (Zinsen) liegen in vielen Fällen unterschiedliche Prozentsätze vor. Einen ausführlichen Überblick über alle Staaten und Steuersätze gibt das Bundeszentralamt für Steuern auf seiner Website.

Anrechnung der Quellensteuer

Vorlage der Ansässigkeitsbescheinigung:

Besteht ein DBA und zieht die ausländische Bank eine nationale Kapitalertragsteuer ein, können Sie veranlassen, dass die Bank einen reduzierten Steuersatz anwendet oder diesen bis auf 0 Prozent senkt. Hierfür benötigen Sie eine vom deutschen Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.

Anrechnung der ausländischen Quellensteuer in der Steuererklärung

Die Erträge müssen in der Anlage KAP (Kapitalerträge) Ihrer Einkommensteuererklärung aufgeführt werden, da bisher keine Steuern an das deutsche Finanzamt abgeführt wurden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die im Ausland gezahlten Steuern entweder anrechnen zu lassen oder eine Rückerstattung zu beantragen.

Beispiel: Quellensteuer anrechnen

Wenn Sie in Litauen ein Festgeldkonto eröffnen, wird eine Quellensteuer von 15 Prozent berechnet. Angenommen, Sie haben eine Ansässigkeitsbescheinigung bei der Bank eingereicht, reduziert sich der Zinssatz auf 10 Prozent. Bei einem Zinsgewinn von 150 Euro sind das 15 Euro, die bei der litauischen Bank bleiben. 135 Euro erhalten Sie.

In Deutschland werden die 150 Euro Kapitalertrag mit 25 Prozent versteuert. Das sind 37,50 Euro. Da Sie bereits 15 Euro ausländische Quellensteuer gezahlt haben, wird dieser Betrag mit der hiesigen Abgeltungssteuer verrechnet. An den deutschen Staat zahlen Sie nur noch die Differenz von 22,50 Euro.

CHECK24 Hinweis

Wenn Sie Ihre Geldanlage über das CHECK24 Geldanlagecenter verwalten, finden Sie hier die notwendigen Dokumente wie die Ansässigkeitsbescheinigung zur Reduktion einer ausländischen Steuerlast, inklusive einer umfangreichen Ausfüllanleitung. CHECK24 erinnert Sie rechtzeitig per Mail an das Einreichen der notwendigen Dokumente.

Rückforderung der Quellensteuer

Bei Ländern, in denen die Quellensteuer unter 15 Prozent liegt, ist eine Rückforderung der Steuerzahlung nicht nötig, da sich die ausländische Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnen lässt und Anleger unterm Strich keine finanziellen Nachteile haben. Maximal 15 Prozent der bereits im Ausland gezahlten Quellensteuer lassen sich bei der Steuererklärung mit der Abgeltungssteuer verrechnen. Berechnet ein Land mehr als 15 Prozent Quellensteuer, so kann der Anleger den Differenzbetrag nicht anrechnen. Um diesen zurückzufordern, ist ein Rückforderungsprozess notwendig.

Voraussetzungen für die Rückerstattung bei ausländischen Erträgen

Für eine Rückerstattung muss ein DBA zwischen Quellenstaat und Deutschland bestehen. In der Regel stellen Sie beim Finanzamt des Anlagelands einen Antrag zur Rückforderung der Quellensteuer. Dies ist im Normalfall bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. Die für die Rückerstattung nötigen Unterlagen finden Sie unter anderem auf den entsprechenden Seiten der Finanzämter. Um die Steuer zurückzufordern, ist zudem eine Wohnsitzbestätigung nötig, welche Sie als Anleger beim deutschen Finanzamt erhalten. Eine solche Bestätigung enthält die persönliche Steuernummer und bestätigt Deutschland als Wohnsitz. Auch wie lange es dauert, bis der Differenzbetrag ausbezahlt wird, variiert von Land zu Land. Die Zeitspanne reicht von wenigen Wochen zu in seltenen Fällen einigen Jahren.

Häufige Fragen

Wie lässt sich die ausländische Quellensteuer vermeiden?

Damit Sie sich nicht oder nur sehr wenig mit der Quellensteuer auseinandersetzen müssen, sollten Sie sich für eine Geldanlage aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen oder ohne Quellensteuer entscheiden. Im CHECK24 Geldanlagevergleich finden Sie viele Angebote für Fest- und Tagesgelder im EU-Ausland bei denen keine Quellensteuer fällig wird.

Wann ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung relevant?

Sind Sie Geringverdiener, dann haben Sie die Möglichkeit, mithilfe einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) von der Abgeltungssteuer in Deutschland auf Kapitalerträge befreit zu werden. Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung ist, dass das zu versteuernde Gesamteinkommen, inklusive der Kapitalerträge, den Grundfreibetrag nicht überschreitet.

Wann ist ein Freistellungsauftrag sinnvoll?

Sie sollten einen Freistellungsauftrag erteilen, wenn Sie Kapitalerträge erzielen. Wenn die daraus resultierenden Erträge den jährlichen Sparerpauschbetrag nicht überschreiten, sind die Erträge in Deutschland steuerfrei. Für ausländische Zinsen können Sie keinen Freistellungsauftrag stellen.

Wie hoch sind die Gebühren für die Rückerstattung?

Für die Rückerstattung der Quellensteuer können unterschiedliche Kostenpunkte auf Anleger zukommen. Im Vorfeld sollten Sie überschlagen, ob sich es sich lohnt, den Erstattungsprozess zu veranlassen. Für diese Berechnung sollten Sie eventuell anfallende Portogebühren und gegebenenfalls Kosten für Bescheinigungen berücksichtigen. Wie hoch diese genau ausfallen, ist länder- und bankenabhängig.

Fazit

Wenn Sie sich für eine Geldanlage im Ausland interessieren, sollte auch das Thema Quellensteuer in Ihrem Entscheidungsprozess Beachtung finden. Wird im Quellstaat eine Steuer auf Ihren Kapitalbetrag fällig, gibt es Möglichkeiten, diese mit der deutschen Abgeltungssteuer zu verrechnen. Liegt ein Doppelbesteuerungsabkommen vor, ist das für einen Steuersatz bis zu 15 Prozent möglich. Liegt die ausländische Quellensteuer über den 15 Prozent, kann es aufwendig werden, sich die entstehende Differenz zurückzuholen. Für Fest- und Tagesgelder gibt es einige gewinnbringende Angebote im europäischen Ausland, bei denen entweder gar keine oder eine sehr geringe Quellensteuer anfällt. Ein Vergleich über CHECK24 ist in jedem Fall empfehlenswert. Auch bei Fragen rund um das Thema Quellensteuer stehen Ihnen unsere Geldanlageexperten gerne telefonisch zur Verfügung.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Anna Molder ()
Online Redakteurin Finanzen
Als technische Redakteurin hat Anna zuletzt für die IT-Branche Inhalte zu komplexen Themen verständlich aufbereitet. Seit 2024 ist sie Teil der Finanzredaktion von CHECK24.

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