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Versteuerung von Zinsgewinnen aus Tages- und Festgeld
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So beeinflusst der Sitz der Bank die Abfuhr der Abgeltungssteuer

München, 25.04.2017 | 08:45 | lsc

Zinsgewinne erfreuen jeden Sparer – doch wer muss sich um deren Versteuerung kümmern? Die Bank oder der Kunde? Und was hat der Sitz der Bank damit zu tun? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Abgeltungssteuer bei Tagesgeld und Festgeld
Ein Teil des Zinsgewinns deutscher Sparer geht an den Fiskus. Er verlangt Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.
Tagesgeld- und Festgeldkonten sind beliebte Anlageprodukte deutscher Sparer. Wer ein gut verzinstes Konto besitzt, kann sein Geld damit nicht nur vor der Inflation schützen, sondern auch Rendite erzielen. Zudem ist das Ersparte durch die europäische Einlagensicherung geschützt und die Eröffnung des Kontos ein Kinderspiel. Wer zunächst mehrere Angebote online vergleicht und fündig wird, kann sein Wunschkonto im Anschluss direkt online eröffnen. Danach überweist der Kunde normalerweise von seinem Referenzkonto − das ist meist das Girokonto − Geld auf sein neues Tages- oder Festgeldkonto. Diesen Betrag verzinst die Bank und zahlt den Zinsgewinn an den Kunden aus. Doch die erzielte Rendite gehört ihm nicht alleine – ein Teil davon geht in Form der Abgeltungssteuer an den deutschen Fiskus.

Muss ich Abgeltungssteuer bezahlen?

Jeder, der in Deutschland gemeldet ist, muss auf Kapitalerträge, dazu zählen auch Zinsgewinne aus Tages- oder Festgeldern, Abgeltungssteuer zahlen. Sie beläuft sich auf 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätsbeitrags und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Versteuert werden allerdings nur Zinsgewinne, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Dieser beträgt jährlich 801 Euro pro Person beziehungsweise 1.602 Euro bei Ehepaaren. Damit nicht schon Beträge unterhalb der Freigrenze von der Bank ans Finanzamt abgeführt werden, müssen Sparer bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einrichten.

Führt meine Bank die Steuer automatisch an das Finanzamt ab?

Wenn es sich um eine deutsche Bank handelt, also um ein Institut dessen Firmensitz in Deutschland liegt, führt das Geldhaus die Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Das passiert, noch bevor es dem Kunden seine Rendite auszahlt. Das heißt: Sparer, die ihr Geld bei deutschen Banken anlegen, erhalten nie die gesamte Rendite, sondern immer jenen Betrag, der nach Abzug der Steuer übrig bleibt. Sie müssen demnach hinsichtlich der Versteuerung ihrer Zinsgewinne an nichts denken.

Anders verhält es sich, wenn der Firmensitz der Bank nicht in Deutschland liegt. Ist das der Fall, muss der Sparer selbst dafür sorgen, dass das Finanzamt die Abgeltungssteuer erhält. Die bei dieser Bank generierten Zinserträge müssen daher einmal im Jahr von den Anlegern in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung in Deutschland angegeben und versteuert werden.

Bei welchen Banken muss ich die Steuer auf die Zinsen selbst abführen?

Beispiele für Geldhäuser, die die Abgeltungssteuer nicht automatisch abführen, sind etwa die französische Crédit Agricole oder die Ferratum Bank mit Sitz in Malta. Bei beiden Instituten handelt es sich um Banken, die dauerhaft vergleichsweise hohe Zinssätze anbieten und sich deutschen Sparern gegenüber sehr entgegenkommend zeigen. So erfolgt etwa die Kommunikation mit deutschen Kunden, sei es während des Eröffnungsprozesses des Kontos oder am Servicetelefon, bei beiden Instituten in deutscher Sprache. Außerdem informieren die Banken transparent darüber, dass der Kunde selbst für die Abfuhr der Abgeltungssteuer verantwortlich ist. Die Crédit Agricole widmet sich zum Beispiel auf ihrer Website unter dem Bereich „neunzehn Fragen zu Ihrem Festgeld“ ausführlich der Versteuerungspflicht von Kapitalerträgen. Bei Banken, die weniger oder keine Informationen zu dem Thema bieten, kann das Fehlen der Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag einzurichten, ein Hinweis darauf sein, dass die Bank die Steuer nicht automatisch abführt.

Was passiert, wenn ich vergesse, die Abgeltungssteuer zu bezahlen?

Vergisst der Bankkunde die Angabe des Zinsertrags in seiner Steuererklärung, wird sich das Finanzamt sehr wahrscheinlich bei ihm melden und detaillierte Nachfragen anstellen. Denn der Fiskus weiß auch über Kapitalerträge, die im Ausland generiert werden Bescheid. Der Grund: Alle Banken sind EU-weit dazu verpflichtet, die nationalen Steuerbehörden über Zinszahlungen zu informieren. Doch auch zwischen den Steuerbehörden der EU-Staaten findet ein reger Informationsaustausch statt.

Wenn also zum Beispiel die Crédit Agricole Rendite an einen deutschen Sparer auszahlt, meldet sie das der französischen Steuerbehörde. Die Information über den Sparer und den Kapitalertrag leitet die französische Behörde dann wiederum an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern weiter.

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