Bei einer Festgeldanlage verzichtet der Anleger für einen bestimmten Zeitraum auf sein Geld und erhält dafür von der Bank einen festen Zinssatz. Eine Kündigung ist während der Laufzeit nicht vorgesehen. Trotzdem kann es Situationen geben, in der Kunden die Festgeldanlage kündigen können und sogar sollten.
Beim Festgeld einigen sich Bank und Anleger auf einen festen Zeitraum, in dem die Bank mit dem Geld arbeiten kann. Für die Planungssicherheit, die sie damit erhält, gewährt sie dem Kunden meist bessere Zinsen als bei Produkten, auf die er täglich Zugriff hat. Zudem kann er mit einem gleichbleibenden Zinssatz für den Anlagezeitraum rechnen, der jährlich oder am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird. So ist sicher, wie viel Zinsertrag der Anleger erwarten kann und er ist nicht von einem schwankenden Finanzmarkt abhängig. Diese gegenseitige Abmachung funktioniert, weil beide Seiten genau wissen, womit sie rechnen können. Deshalb ist eine Kündigung des Festgelds nicht vorgesehen.
Der Gesetzgeber lässt eine Kündigung des Festgelds zu, auch wenn sie kein Teil des Vertrags zwischen Bank und Kunde ist. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 314 festgehalten. Allerdings ist eine Kündigung laut BGB nur aus „wichtigem Grund“ zulässig. So heißt es dort:
Was genau ein wichtiger Grund ist, wird also nicht genau definiert. Hier ist der Anleger auf die Kulanz und das Ermessen der Bank angewiesen.
Unter einem wichtigen Grund für eine Kündigung der Festgeldanlage verstehen Banken im Allgemeinen Situationen, in denen der Anleger das Geld so dringend benötigt, dass ein weiterer Verzicht darauf nicht zumutbar ist – oder wenn die Bank selbst in finanzielle Schräglage gerät. Folgende Beispiele können wichtige Gründe sein:
In den genannten Fällen muss der Anleger den Grund glaubhaft nachweisen. Das Kreditinstitut kann die Kündigung trotzdem ablehnen. Bei einer Insolvenz der Bank greift je nach Höhe der Anlage die gesetzliche Einlagensicherung, die 100.000 Euro pro Einleger und Kreditinstitut schützt. Verstirbt der Anleger, können die Erben das Festgeldkonto weiterlaufen lassen oder vorzeitig auflösen. Hier zeigen sich die meisten Banken kulant. Nicht alle zahlen bei Auflösung aber die bis dahin fälligen Zinsen in voller Höhe aus.
Einige Banken zahlen das Geld am Ende der Laufzeit nicht auf das Referenzkonto des Kunden aus, sondern legen es automatisch wieder an. Dieser Prozess wird Prolongation genannt. Die neue Anlage erfolgt zu aktuellen Zinssätzen, die besser, aber auch schlechter sein können als die ursprünglichen. Ob eine Festgeldanlage ausgezahlt oder wiederangelegt wird, ist im Vertrag mit der Bank festgehalten. Wünscht der Anleger keine Prolongation, obwohl sie vorgesehen ist, muss er das Festgeldkonto aktiv kündigen.
Umgekehrt bieten viele Kreditinstitute eine mögliche Verlängerung an. In diesem Fall muss der Kunde den Verlängerungswunsch schriftlich formulieren. Bei einigen Banken im CHECK24-Festgeldvergleich ist dieser Service auch online im CHECK24-Geldanlagecenter möglich.
Banken sind nicht dazu verpflichtet, ausdrücklich auf eine vertraglich festgehaltene Wiederanlage hinzuweisen, wenn die Laufzeit sich dem Ende nähert. Deshalb ist es sinnvoll, sich das genaue Datum zu notieren und einige Wochen Puffer einzurechnen, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen. So können Sparer sich die neuen Zinskonditionen, mit denen das Geld wieder angelegt werden soll, genau anschauen, mit weiteren Angeboten vergleichen und sich gegebenenfalls für ein anderes Produkt entscheiden.
Grundsätzlich müssen sich Anleger der Tatsache bewusst sein, dass eine Festgeldanlage gar nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen gekündigt werden kann. Entsprechend sollten sie Geld nur für einen bestimmten Zeitraum festlegen, wenn es in der Zeit sicher nicht benötigt wird. Folgende Alternativen zur Kündigung des Festgelds bieten sich an:
Der Gesetzgeber schreibt ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor. In dieser Zeit können Anleger ab Anlagestart vom geschlossenen Festgeld-Vertrag ohne Angaben von Gründen zurücktreten. In der Regel wird das Geld dann unverzinst zurückgezahlt.
Ist sich ein Kunde nicht sicher, ob er auf das Geld länger verzichten kann, gibt es andere Produkte, die sich besser eignen: Bei einem Tagesgeldkonto bieten Banken zwar meist etwas niedrigere Zinsen als beim Festgeld an, das Geld ist aber jederzeit verfügbar. Zudem kann flexibel Erspartes eingezahlt werden. Ein Tagesgeldkonto ist kostenfrei und somit eine gute Alternative für kleinere Rücklagen. Auch Girokonten bieten in einigen Fällen Zinsen aufs Geld.
Da die Kündigung einer Festgeldanlage nur sehr schwer möglich und dann mit hohen Kosten verbunden sein kann, ist die Aufnahme eines Kredits eventuell eine Alternative. Je nachdem, über welchen Zeitraum sich die Geldnot des Anlegers erstreckt und welche Summe tatsächlich benötigt wird, ist ein Kredit günstiger und zudem gut planbar. Das Festgeld läuft weiter und kann bei Fälligkeit gegebenenfalls zur Tilgung des Kredits genutzt werden.
Entscheiden sich Kunden für die Alternative Tagesgeldkonto, finden sie im CHECK24-Geldanlagevergleich Angebote verschiedener Banken. Auf den ersten Blick lassen sich die angebotenen effektiven Jahreszinsen vergleichen. Unter Zinsgarantie in den Details ist ersichtlich, wie lange die Bank diesen Zins garantiert.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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