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Gaspreiserhöhung richtig nutzen

Mit dem Sonderkündigungsrecht jetzt sicher wechseln

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Gaspreiserhöhung 2024 - das können Sie tun

  1. Aktuell liegen die Gaspreise im November 2024 für viele Tarife weiterhin auf einem relativ niedrigem Niveau, besonders für Neukunden. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, um die Gaspreise zu vergleichen, bevor bald eine Gaspreiserhöhung droht!
  2. Bei einer Gaspreiserhöhung oder auch bei einer Preissenkung haben Sie das Recht, Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen und den Gasanbieter zu wechseln. Mit unserem Kündigungsservice können Sie Ihren Vertrag vollständig digital kündigen.

  3. Falls Sie sich in der Grundversorgung befinden oder eine Preiserhöhung beim Gas vermeiden möchten, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um innerhalb von 2 Minuten zu einem neuen, günstigeren Anbieter zu wechseln.

zum Kündigungsservice

 

Gaspreiserhöhungen seit Januar 2024

In der folgenden Tabelle finden Sie alle aktuellen Gaspreiserhöhungen pro Monat. Beispiel: Im Januar 2024 gab es insgesamt 42 Gaspreiserhöhungen, insgesamt waren 276.703 Haushalte betroffen.

Monat Anzahl der Gaspreis-Erhöher

Betroffene Haushalte

Januar 2024 42

276.703

Februar 2024 2

2.639

März 2024 9

40.623

April 2024 14

644.947

Mai 2024 1

11.959

Juni 2024 0

0

Juli 2024 7

101.268

August 2024 2

2.313

Preiserhöhung Gas; Stand: 21.08.2024
 
Seit dem 01.01.2024 gibt es effektiv 54 Anbieter, die ihre Gaspreise erhöht haben, wovon 865.409 Haushalte betroffen sind.

Gaspreiserhöhung nutzen und Gasanbieter kündigen

Sehen Sie die bevorstehende Gaspreiserhöhung als Gelegenheit. Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht und wählen Sie einen neuen Gasanbieter, um von besseren Konditionen zu profitieren. Sobald die Preiserhöhung bekannt gegeben wird, haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, um von diesem Recht Gebrauch zu machen. Beachten Sie, dass die Initiative zur Kündigung bei Ihnen liegt, da ein Wechsel des Anbieters die Eigenkündigung voraussetzt. Die spezifischen Details hierzu finden Sie in den AGB Ihres aktuellen Gasvertrags. Vergessen Sie nicht, bei Ihrem neuen Anbieter anzugeben, dass Sie bereits gekündigt haben, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Gaspreiserhöhung nutzen und Gasanbieter kündigen

Die Gaspreiserhöhung ist Ihre Gelegenheit, Ihren Gasvertrag zu kündigen und zu einem neuen Gasanbieter zu wechseln. Ab der Bekanntgabe der Gaspreiserhöhung haben Sie üblicherweise zwei Wochen Zeit, um zu kündigen. Wenn Sie aufgrund einer Gaspreiserhöhung kündigen, müssen Sie die Kündigung selbst durchführen. Bei einem Sonderkündigungsrecht können Sie Ihren neuen Anbieter nicht mit der Kündigung beauftragen. Ihre aktuellen Kündigungsbedingungen finden Sie in den AGB Ihres Gasvertrags. Geben Sie bei Ihrem Gasanbieterwechsel an, dass Sie bereits gekündigt haben.

Sonderkündigungsrecht auch bei Gaspreissenkung nutzen und zusätzlich sparen

Ihr aktueller Anbieter hat Sie über die Preissenkung Ihres Gastarifs informiert? Nutzen Sie auch hier die Gelegenheit und machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, denn trotz Preissenkung lassen sich in der Regel mehrere hundert Euro zusätzlich sparen! Mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter können Neukunden aktuell bis zu 1.250 € sparen! Führen Sie hierzu einfach den CHECK24 Gaspreisvergleich durch und entscheiden Sie sich für einen noch günstigeren Gastarif bei einem neuen Anbieter. 

„Aktuell sind die Gaspreise für Neukund*innen noch niedrig. Aufgrund der kurzfristigen Entscheidungen der Bundesregierung im Dezember 2023 können viele Gasanbieter die höhere CO2-Abgabe jedoch erst mit Verspätung einpreisen. Besonders bei den Grundversorgern rechnen wir mit einer Preisanpassungswelle in den nächsten Wochen. Bei Alternativanbietern können Verbraucher*innen aktuell Gastarife mit Preisgarantie abschließen, die vor weiteren Preissteigerungen absichert. So sichern sie sich die günstigen Gaspreise und sind von Preisanpassungen befreit. Ein Gasvergleich lohnt sich!"

– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (30. Januar 2024)

Ganz wichtig: Auf das Sonderkündigungsrecht verweisen

Michelle Kleinschmidt, Energieexpertin

Michelle Kleinschmidt
Energieexpertin bei CHECK24
  "Verweisen Sie immer auf Ihr Sonderkündigungsrecht (beispielsweise: "Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch.") und geben Sie unbedingt Ihre Verbrauchsstelle, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an, um sicherzustellen, dass die Kündigung problemlos verläuft. Wenn Sie dann den neuen Gasanbieter beauftragen, geben Sie an, dass Sie bereits gekündigt haben.
Achtung: Einige Gasanbieter behalten sich in ihren AGB ausdrücklich das Recht vor, Änderungen staatlicher Steuern und Abgaben, die sie selbst nicht beeinflussen können, als Gaspreiserhöhung ohne Sonderkündigungsrecht weiterzugeben. Diese Vorgehensweise ist jedoch juristisch umstritten."

Laurin Apitz
CHECK24 Energieexperte
Letzte Änderung am 21.08.2024