Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Sie wollen einen neuen Gasvertrag abschließen, wissen aber nicht, ob es der richtige Zeitpunkt ist? Auch in Zeiten hoher Gaspreise lohnt es sich, Tarifangebote für Gas zu vergleichen. Achten Sie bei Ihrer Tarifwahl besonders auf die Preisgarantie, die Sie für einen bestimmten Zeitraum vor Preiserhöhungen geschützt. Mit unseren Tipps finden Sie trotz der aktuell hohen Preise einen passenden und preiswerten guten Gasvertrag.
Zum Jahreswechsel ändern viele Anbieter die Preise. Nutzen Sie die Chance auf einen günstigeren Gasvertrag mit Preisgarantie!
Ein Gasvergleich mit CHECK24 ist unkompliziert und ein Wechsel dauert nur 2 Minuten.
Von CHECK24 empfohlene Tarife haben immer eine Preisgarantie, die Ihre gesamte Erstvertragslaufzeit abdeckt.
Aktuell sind die Neukundenpreise beim Gas so günstig wie schon lange nicht mehr. Gerade wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, sollten Sie Ihren Gasvertrag prüfen und gegebenenfalls wechseln, da vor allem Alternativanbieter ihren Neukunden oft sehr günstige Preise anbieten.
So können Sie einen neuen Gasvertrag abschließen:
Tipp: Wenn Sie langfristig einen günstigen Gasvertrag haben und sparen möchten, sollten Sie regelmößig wechseln. Dazu können Sie unseren Sparalarm oder Wechselalarm aktivieren, um von uns an einen Wechsel zu einem attraktiveren Gasvertrag erinnert zu werden.
Eine häufige Frage bei Gasverträgen, ist die Laufzeit: 12 oder 24 Monate?
Ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten hat den Vorteil, dass sie sich nicht lange binden und flexibler auf Veränderungen am Gasmarkt reagieren können. Sollte nach 12 Monaten ein günstigerer Gasvertrag verfügbar sein, können Sie schnell und einfach wechseln und eventuell von lukrativen Neukundentarifen profitieren.
Aber auch Tarife mit 24 Monaten Mindestlaufzeit haben ihre Vorteile: Gerade bei einem Gasvertrag mit einer Preisgarantie über 24 Monate können Sie von der Beständigkeit der Preise profitieren. Bei Tarifen mit einer Preisfixierung müssen Sie sich keine Sorgen über Preisschwankungen machen und haben damit vorerst auch Planungssicherheit.
Achten Sie grundsätzlich bei allen Tarifen auf die Vertragskonditionen und Kündigungsfristen. Vergleichen und wechseln Sie Ihren Anbieter nach Ihrer Mindestvertragslaufzeit, um unnötige Preiserhöhungen im zweiten oder dritten Jahr zu vermeiden. Für den Wunsch nach völliger Flexibilität bieten manche Anbieter mittlerweile sogar Gasverträge mit nur einem Monat Mindestlaufzeit an. Ob dieser in Ihrer Region verfügbar ist, wird Ihnen in der Tarifübersicht nach der Eingabe Ihres Verbrauchs und Ihrer Postleitzahl angezeigt.
Die Qual der Wahl – bei so vielen Gasverträgen und -anbietern kann man schnell den Überblick verlieren. Keine Sorge – wir helfen Ihnen bei der Entscheidung. Beim Gastarifvergleich sollten Sie auf bestimmte Kriterien achten, damit Ihr Gasanbieterwechsel erfolgreich wird. Da CHECK24 der Verbraucherschutz am Herzen liegt, empfehlen wir Ihnen nur Gasanbieter und -tarife, die zuvor auf Ihre Sicherheit, Qualität und Verbraucherfreundlichkeit geprüft wurden. Dadurch versichern wir Ihnen, dass wir Ihnen alle Vertragskonditionen und Preise transparent und ohne versteckte Kosten anzeigen. Daher haben wir für Sie die Tarifbewertung eingeführt, welche die zwölf wichtigsten Kriterien bezüglich des Anbieters und des Tarifs individuell bewertet. Dabei ist 10 das beste und 1 das schlechteste Ergebnis.
Bei der richtigen Wahl des Gasvertrags kommt es immer auf Ihre speziellen Wünsche an. Stellen Sie daher die Filtereinstellungen bei der Suche möglichst genau ein, um bereits auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tarife angezeigt zu bekommen. Wenn Sie auf der Suche nach Ökogas sind, wählen Sie in der Tarifübersicht "Alle Ökotarife" aus. Bei einem sehr geringen Gasverbrauch eignen sich besonders Gasanbieter ohne Grundgebühr. Wenn Sie sich unsicher bei der Entscheidung sind, empfehlen wir grundsätzlich immer den Blick auf die Tarifbewertung, Kundenbewertungen, Preisgarantien, Abschlagszahlungen, Vertragslaufzeiten sowie die Kündigungsfristen.
Die Gaspreise ändern sich kontinuierlich. Zudem bieten viele Gasversorger wechselnde Boni, Prämien und lukrative Neukundentarife. Um die Gasrechnung möglichst niedrig zu halten, lohnt es sich vor dem Laufzeitende Ihres aktuellen Gasvertrages rechtzeitig einen Gastarifvergleich durchzuführen. So können Sie sich nach einem neuen günstigeren Gasvertrag umschauen und halten auch die Gaspreisentwicklung im Blick.
In zwei Fällen sollten Sie eigenständig tätig werden und Ihren Gasvertrag kündigen: Bei Umzug oder einer Gaspreiserhöhung können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und müssen selbst die Kündigung einreichen. Um einer Vertragsverlängerung zu entgehen, sollten Sie bei einem Ablauf der Kündigungsfrist in wenigen Wochen selbst die Kündigung vornehmen, damit Sie die Kündigungsfrist sicher nicht verpassen. Bei einem Anbieterwechsel müssen Sie in der Regel Ihren Gasvertrag nicht selbst kündigen, das übernimmt Ihr neuer Anbieter.
Die Kündigungsfristen Ihres Gasvertrages können ganz unterschiedlich sein. Sollten Sie noch in der Grundversorgung sein, können Sie diese mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Wenn Sie Ihren laufenden Gasvertrag über CHECK24 abgeschlossen haben, sehen Sie alle wichtigen Informationen, darunter auch die Kündigungsfristen, in Ihrem Energiecenter, oder Ihrem persönlichen Profil unter "meine Verträge". Bei Wunsch erinnern wir Sie auch rechtzeitig, bevor die Kündigungsfrist vorbei ist. Sollten Sie Ihren Vertrag außerhalb von CHECK24 abgeschlossen haben, finden Sie die Kündigungsfristen auf Ihren Vertragsunterlagen. Diese betragen in den meisten Fällen einen Monat. Hierbei sollten Sie jedoch Ihre Mindestvertragslaufzeit beachten.
Für gewöhnlich kündigt bei einem Wechsel Ihr neuer Anbieter für Sie. In zwei Fällen sollten Sie jedoch eigenständig kündigen: Einmal bei einem Umzug oder einer angekündigten Gaspreiserhöhung, in diesem Fall können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Sollte der Ablauf der Kündigungsfrist bei einem Wechsel weniger als vier Wochen betragen, sollten Sie sicherheitshalber ebenfalls selbstständig kündigen, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen.
Bei einem geplanten Umzug sollten Sie rechtzeitig an die Kündigung Ihres Gasvertrags denken. Hier gilt: Spätestens sechs Wochen im Voraus sollten Sie Ihren Gasanbieter kontaktieren und den Umzug mitteilen. In manchen Fällen kann der Vertrag bei einem Umzug auch mit umgezogen werden.
Die zweite Vertragslaufzeit bezeichnet den Zeitraum nach dem Ablauf der anfänglichen, meist vergünstigten Vertragslaufzeit, in der oft andere Konditionen und Preise gelten. Wie die zweite Vertragslaufzeit aussieht, müssen Sie bei Ihrem Versorger direkt erfragen, da wir dazu keine Informationen haben. Dort erhalten Sie genaue Details zur Preisgestaltung und Vertragskondition zu möglichen Änderungen oder Anpassungen, die ab der zweiten Vertragslaufzeit gültig sein könnten.
Die Mindestvertragslaufzeit bei Gasverträgen legt fest, wie lange der Vertrag mindestens läuft. Für nach dem 01. März 2022 abgeschlossene Verträge darf ein Einjahresvertrag maximal 25 % teurer sein als ein Zweijahresvertrag. Nach der ersten Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist maximal einen Monat, und der Vertrag ist dann jederzeit kündbar. Bei älteren Verträgen gelten frühere Regelungen, die eine automatische Verlängerung um bis zu ein Jahr ermöglichen.
Nein, so einfach geht es nicht. Hierfür sollte ein wichtiger Grund vorliegen. Dies kann einerseits durch die Insolvenz des Anbieters vorkommen, andererseits durch den Verbraucher bei erheblichen Zahlungsrückständen und entsprechenden Mahnungsschreiben.
Kann ich meinen Gasvertrag widerrufen?
Ja, Sie können Ihren Gasvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen. Diese Möglichkeit besteht ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder sobald Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben.
Wie kann ich meinen Gasvertrag widerrufen?
Sie können den Widerruf Ihres Gasvertrags auf verschiedene Arten einreichen: per Brief, Fax, Telefon, E-Mail oder direkt über Ihr Energiecenter. Am besten verfassen Sie den Widerruf schriftlich, da dies einen klaren Nachweis darstellt.
Wie lange ist die Widerrufsfrist bei Gasverträgen?
Die Widerrufsfrist beträgt für Gasverträge 14 Tage ab Vertragsabschluss oder ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Innerhalb dieser Frist können Sie den Widerruf auch dann noch erklären, wenn der Lieferbeginn erst in der Zukunft liegt.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Gasrechnung zu begleichen, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Versorger aufnehmen. Viele Anbieter bieten in solchen Fällen Lösungen wie Ratenzahlungen oder eine Stundung an, um Ihre finanzielle Belastung zu mindern.
Ja, in vielen Fällen bieten Gasversorger Ratenzahlungen an, jedoch liegt die Entscheidung dafür beim Anbieter selbst. Bitte wenden Sie sich direkt an den Versorger aus Ihrem Gasvertrag und fragen Sie nach dieser Möglichkeit.
Verwirrt vom Tarifdschungel? Mit der CHECK24 Tarifbewertungen erkennen Sie auf einen Blick, welcher Anbieter wirklich hält, was er verspricht.
Gaspreiserhöhung akzeptieren? Oder clever wechseln und bis zu 1.250 € sparen? Sie entscheiden!
Ja, Sie können einen Gasvertrag für eine andere Person abschließen, wenn Sie eine Vollmacht von dieser Person haben. Der Vertrag wird zu den Bedingungen abgeschlossen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung festgelegt sind.
Um den Vertrag erfolgreich abzuschließen, benötigen Sie einige Informationen:
Vollmacht der Person, für die Sie den Vertrag abschließen.
Persönliche Daten des zukünftigen Vertragspartners, wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten.
Zählernummer und Zählerstand der jeweiligen Gasverbrauchsstelle.
Bankverbindung für die Abbuchung der monatlichen Abschläge.
Der monatliche Abschlag wird zunächst von CHECK24 geschätzt, basierend auf Ihrem voraussichtlichen Verbrauch und den aktuellen Energiepreisen. Der tatsächliche Betrag kann jedoch vom Anbieter festgelegt und angepasst werden. Wenn Sie den Abschlag anpassen möchten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, dies mit Ihrem Anbieter zu klären.