Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Bei einer Gaspreiserhöhung, einer Gaspreissenkung oder bei einem Umzug können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Beachten Sie, dass Sie bei einem Sonderkündigungsrecht unbedingt selbst kündigen müssen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie dafür unseren digitalen Kündigungsservice. Auch wenn Sie selbst kündigen, werden Sie garantiert unterbrechungsfrei mit Gas versorgt.
Bei Sonderkündigung
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Bei einem Umzug können Sie in der Regel mit dem Sonderkündigungsrecht Ihren Gasvertrag kündigen. Sie können bei einem Umzug Gas kündigen, wenn:
In den meisten Fällen können Sie bei einem Umzug Gas mit dem Sonderkündigungsrecht kündigen. Die genauen Bedingungen können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrags nachlesen. Falls Sie noch vom örtlichen Grundversorger mit Gas beliefert werden, können Sie Ihren Vertrag jederzeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für den Fall, dass Sie sich nicht mehr in der Grundversorgung befinden, sondern bereits zu einem anderen Gasanbieter gewechselt sind, müssen Sie die Fristen und Bestimmungen Ihres aktuellen Gasvertrags einhalten.
Spätestens wenn Sie gekündigt haben, sollten Sie den Gasvergleich durchführen, um einen neuen Gasanbieter zu finden. Achten Sie darauf, dass Sie im Wechselauftrag angeben, dass Sie bereits selbst gekündigt haben. Wenn Sie Ihrem Gasanbieter eine Einzugsermächtigung ausgestellt haben, sollten Sie diese in der Kündigung explizit widerrufen. Somit hat der Versorger ab dem Zeitpunkt des Widerrufs keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.
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