Deutsche Banken behalten Steuern auf Zinserträge von Anlegern ein und führen diese direkt an das Finanzamt ab. Es gibt Wege, wie Sie bis zu einer bestimmten Ertragsgrenze die Steuerzahlung umgehen oder eindämmen können. Haben Sie Geld im Ausland angelegt, gibt es einige Faktoren zu beachten. Auch diese Erträge unterliegen der deutschen Steuerpflicht, werden jedoch nicht automatisch abgegolten.
Wenn Sie Einkünfte aus Anlageformen wie Tagesgeld oder Festgeld haben, wird darauf nach deutschem Recht eine Steuer fällig. Diese wird auf die Zinserträge berechnet, nicht auf den eingezahlten Anlagebetrag. Haben Sie bei einem deutschen Finanzinstitut Geld angelegt, dann führt die Bank die Steuer direkt an das Finanzamt ab.
Auf sämtliche Kapitalerträge wird in Deutschland eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Dieser Prozentsatz ist unabhängig von Ihrer persönlichen Einkommenssteuerklasse. Legen Sie Geld im Ausland an, unterliegen diese Zinserträge ebenfalls der deutschen Steuerpflicht.
Zusätzlich wird auf Zinserträge ein Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt, berechnet. Dabei handelt es sich um eine Ergängzungsabgabe zur Einkommenssteuer. Dieser beträgt 5,5 Prozent der abzuführenden Abgeltungssteuer.
Sind Sie kirchensteuerpflichtig, dann wird Kirchensteuer auf Zinsgewinne berechnet. Die Höhe des Kirchensteuersatzes unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen acht und neun Prozent. Die Steuer wird von der Bank direkt an die steuererhebende Religionsgemeinschaft abgeführt.
Erwirtschaften Sie Kapitalerträge im Ausland, so kann dort zusätzlich zur deutschen Abgeltungssteuer eine ausländische Quellensteuer einbehalten werden. Um diese zweifache Versteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit einigen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen getroffen. Besteht ein solches Abkommen, können bis zu 15,5 Prozent der ausländischen Quellensteuer auf die in Deutschland zu zahlende Abgeltungssteuer angerechnet werden. Liegt die Quellensteuer über 15 Prozent, kann die Differenz beim zuständigen ausländischen Finanzamt rückerstattet werden. Im CHECK24 Geldanlagevergleich sind Angebote ohne Quellensteuer durch den Hinweis „keine ausländische Quellensteuer“ klar gekennzeichnet.
Die Deutsche Bundesbank erhebt Daten darüber, wieviel Geld nach und aus Deutschland fließt. Wenn Sie einen Betrag von 50.000 Euro oder höher für mehr als zwölf Monate im Ausland anlegen, müssen Sie diesen Geldtransfer deshalb bei der Deutschen Bundesbank melden. Das regelt die sogenannte Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die Meldung erfolgt nicht über CHECK24, Sie müssen sie selbstständig telefonisch unter 0800 1234 111 vornehmen.
Zinsgewinne von insgesamt 1.000 Euro sind pro Jahr und pro Person (2.000 für gemeinsam Veranlagte) steuerfrei. Das regelt der Sparerpauschbetrag. Auf Erträge oberhalb dieser Grenze wird die Abgeltungssteuer fällig.
Damit dies für Sie gilt, reichen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Anlagebank ein. Haben Sie bei mehreren Banken eine Geldanlage, dann stellen Sie bei jeder einen eigenen Freistellungsauftrag und teilen den Sparerpauschbetrag von insgesamt 1.000 Euro, je nach erwartetem Zinsertrag, auf. Der Freibetrag sollte dabei möglichst ausgeschöpft werden, um die höchste Steuerersparnis zu erzielen.
Haben Sie Erspartes im Ausland auf einem Tages- oder Festgeldkonto angelegt, können Sie dort in der Regel keinen Freistellungsauftrag einrichten.
Wenn Sie Ihre Tagesgeld- oder Festgeldanlage über das CHECK24 Geldanlagecenter verwalten, können Sie Ihren Freistellungsauftrag einfach digital einreichen. Die entsprechende Funktion finden Sie in Ihrem CHECK24 Geldanlagecenter unter "Self-Services". Hier verwalten Sie Ihre Freistellungsaufträge für alle Anlagen, die Sie über das CHECK24 Anlagekonto getätigt haben. Die Bearbeitung der Aufträge durch die Bank kann gerade zum Jahresstart einige Wochen dauern. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit Ihres Auftrags. Zwischenzeitlich abgeführte Steuern werden zurückerstattet.
Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) können Personen mit geringem Einkommen, aber höheren Kapitalerträgen, ihre Zinsen und Dividenden steuerfrei erhalten – selbst wenn der Sparerpauschbetrag überschritten wird. Sie sind für die Bescheinigung berechtigt, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen, einschließlich Kapitalerträgen, unter dem Grundfreibetrag liegt.
Im Jahr 2025 beträgt dieser für Alleinstehende 12.096 Euro und für Ehepaare 24.192 Euro. Besonders relevant ist das für Rentner oder Studierende. Die Antragsformulare erhalten Sie in der Regel beim Finanzamt oder können Sie über das Bundesministerium für Finanzen herunterladen. Nachdem Sie die Bescheinigung erhalten haben, muss diese bei jeder Bank hinterlegt werden, bei der Kapitalvermögen besteht. Sie ist für maximal drei Jahre gültig. Wenn Sie eine NV-Bescheinigung einreichen können, müssen Sie keinen zusätzlichen Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegen.
Ihre Zinsgewinne geben Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage KAP an. In diesem Formular halten Sie als Anleger Ihre Einkünfte aus sämtlichen Kapitalerträgen für das Finanzamt fest. In vielen Fällen besteht für Sie jedoch keine Pflicht, die Anlage in Ihrer Steuererklärung auszufüllen. Legen Sie Geld bei einem deutschen Kreditinstitut in Form von Tages- oder Festgeld an, wird die Steuer automatisch abgezogen. Haben Sie Einkünfte von ausländischen Banken, müssen Sie die Zinserträge in Ihrer Steuererklärung angeben. Ihre Gewinne werden dann nachträglich versteuert.
Auf Zinsgewinne von ausländischen Anlagen wird die Kapitalertragssteuer fällig. Der Steuersatz liegt, wie bei der Abgeltungssteuer, bei 25 Prozent. Daher werden die Begriffe oft synonym verwendet. Der Unterschied liegt in der Art der Abführung. Die Kapitalertragsteuer wird nicht automatisch abgegolten.
Es gibt zudem Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, die Einkünfte in Ihrer Steuererklärung anzugeben, auch wenn es nicht verpflichtend ist:
In diesen Fällen können Sie sich zu viel gezahlte Steuern über Ihre Steuererklärung anrechnen lassen.
In der Regel wird die Steuer auf Ihre Kapitalerträge automatisch abgeführt. Das gilt für Geldanlangen bei deutschen Banken. Legen Sie Geld im Ausland an, so müssen Sie die Gewinne daraus in Ihrer Steuererklärung angeben.
Ist von der Abgeltungssteuer die Rede, dann meint diese einen Steuersatz von 25 Prozent. Zusätzlich wird jedoch noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent berechnet. Ist ein Anleger in der Kirche und damit kirchensteuerpflichtig, erhöht sich der Abgeltungssteuersatz. Da die Höhe der Kirchensteuer abhängig vom Bundesland ist, in dem man lebt, erhöht sich die Steuer auf 27,82 bis 27,99 Prozent.
Kapitalerträge, die noch nicht versteuert oder auf die zu viel Steuern bezahlt wurden, geben Sie in der Anlage KAP in Ihrer Steuererklärung an.
Die Kreditinstitute in Deutschland führen die Steuern direkt an das zuständige Finanzamt ab. Wenn eine Steuererklärung für Sie verpflichtend ist und Sie Kapitalerträge angeben müssen (Anlage im Ausland) oder wollen (zu viel gezahlte Steuern), dann gilt in der Regel der 31.07. des Folgejahres als Stichtag für die Einreichung der Steuererklärung.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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