Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:
Ein Sparschwein steht auf einem Schreibtisch neben einem Dokumentenstapel und einem Münzstapel.

Zinsen versteuern - So sparen Sie

Deutsche Banken behalten Steuern auf Zinserträge von Anlegern ein und führen diese direkt an das Finanzamt ab. Es gibt Wege, wie Sie bis zu einer bestimmten Ertragsgrenze die Steuerzahlung umgehen oder eindämmen können. Haben Sie Geld im Ausland angelegt, gibt es einige Faktoren zu beachten. Auch diese Erträge unterliegen der deutschen Steuerpflicht, werden jedoch nicht automatisch abgegolten.

Muss ich auf Zinsgewinne Steuern zahlen?

Wenn Sie Einkünfte aus Anlageformen wie Tagesgeld oder Festgeld haben, wird darauf nach deutschem Recht eine Steuer fällig. Diese wird auf die Zinserträge berechnet, nicht auf den eingezahlten Anlagebetrag. Haben Sie bei einem deutschen Finanzinstitut Geld angelegt, dann führt die Bank die Steuer direkt an das Finanzamt ab.

  • Abgeltungssteuer

    Auf sämtliche Kapitalerträge wird in Deutschland eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Dieser Prozentsatz ist unabhängig von Ihrer persönlichen Einkommenssteuerklasse. Legen Sie Geld im Ausland an, unterliegen diese Zinserträge ebenfalls der deutschen Steuerpflicht.

  • Solidaritätszuschlag

    Zusätzlich wird auf Zinserträge ein Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt, berechnet. Dabei handelt es sich um eine Ergängzungsabgabe zur Einkommenssteuer. Dieser beträgt 5,5 Prozent der abzuführenden Abgeltungssteuer.

  • Kirchensteuer

    Sind Sie kirchensteuerpflichtig, dann wird Kirchensteuer auf Zinsgewinne berechnet. Die Höhe des Kirchensteuersatzes unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen acht und neun Prozent. Die Steuer wird von der Bank direkt an die steuererhebende Religionsgemeinschaft abgeführt.

  • Quellensteuer

    Erwirtschaften Sie Kapitalerträge im Ausland, so kann dort zusätzlich zur deutschen Abgeltungssteuer eine ausländische Quellensteuer einbehalten werden. Um diese zweifache Versteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit einigen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen getroffen. Besteht ein solches Abkommen, können bis zu 15,5 Prozent der ausländischen Quellensteuer auf die in Deutschland zu zahlende Abgeltungssteuer angerechnet werden. Liegt die Quellensteuer über 15 Prozent, kann die Differenz beim zuständigen ausländischen Finanzamt rückerstattet werden. Im CHECK24 Geldanlagevergleich sind Angebote ohne Quellensteuer durch den Hinweis „keine ausländische Quellensteuer“ klar gekennzeichnet.

CHECK24 Hinweis

Die AWV-Meldepflicht

Die Deutsche Bundesbank erhebt Daten darüber, wieviel Geld nach und aus Deutschland fließt. Wenn Sie einen Betrag von 50.000 Euro oder höher für mehr als zwölf Monate im Ausland anlegen, müssen Sie diesen Geldtransfer deshalb bei der Deutschen Bundesbank melden. Das regelt die sogenannte Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die Meldung erfolgt nicht über CHECK24, Sie müssen sie selbstständig telefonisch unter 0800 1234 111 vornehmen.

Wie kann ich Steuern auf Zinsen sparen?

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Zinsgewinne von insgesamt 1.000 Euro sind pro Jahr und pro Person (2.000 für gemeinsam Veranlagte) steuerfrei. Das regelt der Sparerpauschbetrag. Auf Erträge oberhalb dieser Grenze wird die Abgeltungssteuer fällig.

Damit dies für Sie gilt, reichen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Anlagebank ein. Haben Sie bei mehreren Banken eine Geldanlage, dann stellen Sie bei jeder einen eigenen Freistellungsauftrag und teilen den Sparerpauschbetrag von insgesamt 1.000 Euro, je nach erwartetem Zinsertrag, auf. Der Freibetrag sollte dabei möglichst ausgeschöpft werden, um die höchste Steuerersparnis zu erzielen.

Haben Sie Erspartes im Ausland auf einem Tages- oder Festgeldkonto angelegt, können Sie dort in der Regel keinen Freistellungsauftrag einrichten.

Ein Sparschwein befindet sich neben einem Stapel Dokumente auf einem Schreibtisch.
CHECK24 Tipp

Freistellungsauftrag bei CHECK24

Wenn Sie Ihre Tagesgeld- oder Festgeldanlage über das CHECK24 Geldanlagecenter verwalten, können Sie Ihren Freistellungsauftrag einfach digital einreichen. Die entsprechende Funktion finden Sie in Ihrem CHECK24 Geldanlagecenter unter "Self-Services". Hier verwalten Sie Ihre Freistellungsaufträge für alle Anlagen, die Sie über das CHECK24 Anlagekonto getätigt haben. Die Bearbeitung der Aufträge durch die Bank kann gerade zum Jahresstart einige Wochen dauern. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit Ihres Auftrags. Zwischenzeitlich abgeführte Steuern werden zurückerstattet.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) können Personen mit geringem Einkommen, aber höheren Kapitalerträgen, ihre Zinsen und Dividenden steuerfrei erhalten – selbst wenn der Sparerpauschbetrag überschritten wird. Sie sind für die Bescheinigung berechtigt, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen, einschließlich Kapitalerträgen, unter dem Grundfreibetrag liegt.

Im Jahr 2025 beträgt dieser für Alleinstehende 12.096 Euro und für Ehepaare 24.192 Euro. Besonders relevant ist das für Rentner oder Studierende. Die Antragsformulare erhalten Sie in der Regel beim Finanzamt oder können Sie über das Bundesministerium für Finanzen herunterladen. Nachdem Sie die Bescheinigung erhalten haben, muss diese bei jeder Bank hinterlegt werden, bei der Kapitalvermögen besteht. Sie ist für maximal drei Jahre gültig. Wenn Sie eine NV-Bescheinigung einreichen können, müssen Sie keinen zusätzlichen Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegen.

Steuererklärung bei Festgeld und Tagesgeld

Ihre Zinsgewinne geben Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage KAP an. In diesem Formular halten Sie als Anleger Ihre Einkünfte aus sämtlichen Kapitalerträgen für das Finanzamt fest. In vielen Fällen besteht für Sie jedoch keine Pflicht, die Anlage in Ihrer Steuererklärung auszufüllen. Legen Sie Geld bei einem deutschen Kreditinstitut in Form von Tages- oder Festgeld an, wird die Steuer automatisch abgezogen. Haben Sie Einkünfte von ausländischen Banken, müssen Sie die Zinserträge in Ihrer Steuererklärung angeben. Ihre Gewinne werden dann nachträglich versteuert.

CHECK24 Hinweis

Kapitalertrags- versus Abgeltungssteuer

Auf Zinsgewinne von ausländischen Anlagen wird die Kapitalertragssteuer fällig. Der Steuersatz liegt, wie bei der Abgeltungssteuer, bei 25 Prozent. Daher werden die Begriffe oft synonym verwendet. Der Unterschied liegt in der Art der Abführung. Die Kapitalertragsteuer wird nicht automatisch abgegolten.

Es gibt zudem Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, die Einkünfte in Ihrer Steuererklärung anzugeben, auch wenn es nicht verpflichtend ist:

  • Sie haben im steuerrelevanten Jahr keinen Freistellungsauftrag erteilt.
  • Sie haben den Sparerpauschbetrag nicht komplett ausgeschöpft.
  • Sie haben eine Nichtveranlagungsbescheinigung abgegeben.

In diesen Fällen können Sie sich zu viel gezahlte Steuern über Ihre Steuererklärung anrechnen lassen.

Häufige Fragen

Wird die Steuer automatisch abgeführt?

In der Regel wird die Steuer auf Ihre Kapitalerträge automatisch abgeführt. Das gilt für Geldanlangen bei deutschen Banken. Legen Sie Geld im Ausland an, so müssen Sie die Gewinne daraus in Ihrer Steuererklärung angeben.

Ist die Abgeltungssteuer immer 25 Prozent?

Ist von der Abgeltungssteuer die Rede, dann meint diese einen Steuersatz von 25 Prozent. Zusätzlich wird jedoch noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent berechnet. Ist ein Anleger in der Kirche und damit kirchensteuerpflichtig, erhöht sich der Abgeltungssteuersatz. Da die Höhe der Kirchensteuer abhängig vom Bundesland ist, in dem man lebt, erhöht sich die Steuer auf 27,82 bis 27,99 Prozent.

Wo gebe ich die Kapitalertragssteuer in der Steuererklärung an?

Kapitalerträge, die noch nicht versteuert oder auf die zu viel Steuern bezahlt wurden, geben Sie in der Anlage KAP in Ihrer Steuererklärung an.

Bis wann sind die Steuern auf Tagesgeld und Festgeld zu bezahlen?

Die Kreditinstitute in Deutschland führen die Steuern direkt an das zuständige Finanzamt ab. Wenn eine Steuererklärung für Sie verpflichtend ist und Sie Kapitalerträge angeben müssen (Anlage im Ausland) oder wollen (zu viel gezahlte Steuern), dann gilt in der Regel der 31.07. des Folgejahres als Stichtag für die Einreichung der Steuererklärung.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Author image
Anna Molder ()
Online Redakteurin Finanzen
Als technische Redakteurin hat Anna zuletzt für die IT-Branche Inhalte zu komplexen Themen verständlich aufbereitet. Seit 2024 ist sie Teil der Finanzredaktion von CHECK24.

Hilfreiche Ratgeber

Sie möchten unverbindlich Festgeldkonten vergleichen?

Weitere Themen

CHECK24 – Deutschlands größtes Vergleichsportal
Transparent
Wir bieten Ihnen einen Überblick
über Preise und Leistungen von
tausenden Anbietern. Und das alles
über eigene Vergleichsrechner.
Kostenlos
Für Kunden ist unser Service
kostenlos. Wir finanzieren uns über
Provisionen, die wir im Erfolgsfall
von Anbietern erhalten.
Vertrauenswürdig
Bei uns können Kunden erst nach
einem Abschluss eine Bewertung
abgeben. Dadurch sehen Sie nur
echte Kundenbewertungen.
Erfahren
Seit 1999 haben unsere Experten
über 15 Millionen Kunden beim
Vergleichen und Sparen geholfen.
Telefon