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Die AOK Bremen/Bremerhaven ist eine von elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in Deutschland und im Bundesland Bremen geöffnet.
Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet. Sie agieren unabhängig voneinander, treten allerdings mit einem einheitlichen Erscheinungsbild auf. Die AOK Bremen/Bremerhaven zählt bundesweit zu den kleinsten Ortskrankenkassen.
Von ihrem Einkommen müssen Versicherte einen festgelegten Beitragssatz an ihre Krankenkasse bezahlen.
Der Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag zusammen. Ihren Zusatzbeitrag legen die Kassen je nach wirtschaftlicher Lage selbst fest. Im Durchschnitt beträgt er 2,5 % (Stand: 2024).
Mit einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro pro Jahr zahlt ein Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 266,33
Euro.
Die AOK Bremen/Bremerhaven unterstützt ihre Versicherten bei der Suche nach einem geeigneten Arzt, Krankenhaus oder Arzneimittel mit einer Online-Datenbank. Zudem ist der Informationsservice von AOK-Clarimedis, der medizinische Fragen telefonisch beantwortet, rund um die Uhr erreichbar.
Die Krankenkasse zahlt ihren Versicherten pro Jahr bis zu 750 Euro für erweiterte Gesundheitsleistungen aus. Dieses Angebot „750 € Plus” kann etwa für eine professionelle Zahnreinigung, Homöopathie oder Osteopathie genutzt werden. Es werden jeweils bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet. Die Kosten für Reiseschutzimpfungen übernimmt die Krankenkasse in voller Höhe.
Viele Gesundheitskurse vor Ort und im Internet sind für AOK-Versicherte zudem kostenfrei verfügbar.
Darüber hinaus bietet die AOK Bremen/Bremerhaven ihren Versicherten einen Wahltarif mit Selbstbehalt an. Die Höhe des Selbstbehalts und der Prämie orientieren sich dabei am Bruttoeinkommen des Versicherten.
Frank B.Service07.07.2021
Es ging bisher alles problemlos
Hans J.Service05.07.2021
Schnelle Abwicklung, bislang alles gut!
Michael R.Service17.07.2018
-
Roman N.Service05.10.2017
Ausstellung der unterlagen und Karten wurden aus unbekannten Gründen doppelt verschick. Woran es lag kann keiner erklären. Also Verwaltung hat schon mal Potenzial zur Verbesserung.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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