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Ärzte können sich gesetzlich krankenversichern. Wer eine eigene Praxis eröffnet, hat grundsätzlich die Wahl zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.
Angestellte Ärzte sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Das heißt, sie müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse absichern. Verdienen sie allerdings mehr als 69.300 Euro pro Jahr (Stand: 2024), sind sie versicherungsfrei: Dann können sie wählen, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchten.
Bei selbstständigen Ärzten ist die Wahlfreiheit nicht an ein bestimmtes Grundeinkommen geknüpft. Sie sind in der Regel versicherungsfrei und können ihre gewünschte Form der Absicherung selbst wählen, wenn sie eine Praxis eröffnen.
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist einkommensabhängig und setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Bei angestellten Ärzten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent) sowie ab 2019 auch die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags. Selbstständige müssen die Beiträge komplett selbst zahlen. Verzichten sie allerdings auf die Zahlung eines Krankengelds bei längerer Arbeitsunfähigkeit, gilt für sie ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent.
Zusatzbeitrag der Krankenkassen
Den Zusatzbeitrag der Kassen müssen selbstständige Ärzte komplett selbst aufbringen. Er beträgt im Durchschnitt 2,5 Prozent (Stand: 2025).
Die Beiträge in der GKV sind bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 62.100 Euro zu zahlen. Wer mehr verdient, muss auf das darüber liegende Einkommen keine Versicherungsbeiträge entrichten.
Krankenkassenvergleich Krankenkasse wechseln Zusatzbeiträge 2024
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
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