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Als Existenzgründer können Sie sich gesetzlich krankenversichern. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits zuvor gesetzlich versichert waren. Dann haben Sie bei Ihrer Existenzgründung die freie Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sind einkommensabhängig. Auch Einnahmen wie zum Beispiel Kapitalerträge werden bei der Beitragsberechnung für Selbstständige berücksichtigt. Als Grundlage dient der jährliche Einkommensteuerbescheid. Da Existenzgründer noch keinen Bescheid aus ihrer selbstständigen Arbeit haben, wird das Einkommen zunächst geschätzt.
Auf der Grundlage dieser Schätzung berechnet die Krankenkasse die Höhe des Beitrags vorläufig. Wenn der Bescheid vorliegt, werden die Beiträge rückwirkend festgelegt. Diese Regelung gilt ab 2018 und kann sowohl zu Nach- als auch Rückzahlungen führen.
Bei der Einkommensberechnung gibt es eine Ober- und Untergrenze. Die Untergrenze liegt bei 1.178,33 Euro monatlich – wer weniger verdient, muss dennoch auf dieses fiktive Mindesteinkommen Krankenkassenbeiträge bezahlen. Die Obergrenze beträgt aktuell 5.175 Euro. Auf das darüber liegende Einkommen müssen keine Beiträge bezahlt werden.
Auf das geschätzte Einkommen müssen Existenzgründer einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent zahlen. Bei einer Krankenversicherung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld ausbezahlt, wird ein Beitragssatz von 14,6 Prozent fällig.
Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Im Schnitt beträgt dieser 2,5 Prozent (Stand: 2025).
Krankenkassenvergleich Krankenkasse wechseln Zusatzbeiträge 2024
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.