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Wer nicht gesetzlich versicherungspflichtig ist, kann sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Das trifft vor allem auf folgende Personen zu:
Wer bislang versicherungspflichtig war und gesetzlich krankenversichert bleiben möchte, muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungsfreiheit einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft bei seiner Kasse stellen. Hiervon ausgenommen sind Arbeitnehmer: Möchten diese weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, müssen sie nichts unternehmen.
Für Beamte ist allerdings meist eine private Beihilfeversicherung günstiger. Da sie nur einen Teil ihrer Krankheitskosten selbst absichern müssen, zahlen sie hierfür meist weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.