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Wie kann ich mich versichern, wenn ich kein Einkommen habe?

Haben Sie kein Einkommen und ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert, ist in der Regel eine kostenlose Familienversicherung der GKV möglich. Dies gilt auch für Kinder, so lange die Altersgrenzen noch nicht überschritten sind: Über ihre Eltern sind Kinder bis zum 23. Lebensjahr, bei einer Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr krankenversichert.

Dies ist die kostengünstigste Art einer Krankenversicherung: Versicherte Angehörige zahlen keinen eigenen Beitrag an die Krankenkassen.

Keine Familienversicherung in der PKV

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung für Angehörige wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Partner oder Kinder müssen hier stets eigene Beiträge zahlen.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Ist eine Familienversicherung nicht möglich, müssen sich Personen ohne Einkommen freiwillig gesetzlich versichern. Dann wird die Krankenkasse einen Mindestbeitrag verlangen.

Dazu geht die Kasse von einem fiktiven Mindesteinkommen aus. Im Jahr 2025 sind dies 1.178,33 Euro. Auf dieses Einkommen werden 14,0 Prozent (ohne Krankengeld-Anspruch) oder 14,6 Prozent (mit Krankengeld) Beitragssatz fällig – sowie der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse.

Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Wer dauerhaft kein Einkommen bezieht und kein Vermögen besitzt, von dem er leben kann, hat in der Regel Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dann übernimmt das Jobcenter oder Sozialamt die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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