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Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Behandlungskosten im Ausland nur eingeschränkt.
Die Krankenkassen übernehmen zwar grundsätzlich die Kosten einer medizinischen Behandlung im europäischen Ausland. Allerdings genießt man nur den gleichen Schutz wie die Einwohner des jeweiligen EU-Landes. Dieser Versicherungsschutz ist oftmals nicht so umfassend wie hierzulande, sodass Zuzahlungen für die Behandlung anfallen können.
Außerhalb Europas zahlt die gesetzliche Krankenversicherung meist gar nichts. Ausgenommen hiervon sind nur einige Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Dazu gehören etwa Israel, Tunesien und die Türkei.
Für einen umfangreicheren Schutz im Ausland oder bei häufigen Reisen sollten Sie für den Urlaub daher eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Die Versicherung übernimmt die Behandlungskosten, falls Sie im Urlaub erkranken sollten. Gute Tarife übernehmen zudem die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport, wenn die Behandlung beispielsweise längere Zeit dauert.
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
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