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Welche Vorteile hat eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat gegenüber der privaten Krankenversicherung einige Vorteile. So können Familienangehörige in der GKV unter bestimmten Umständen kostenlos mitversichert werden. Außerdem müssen Geringverdiener weniger Kassenbeiträge bezahlen als Gutverdiener. Die Krankenkassen haben aber noch weitere Vorteile.

Kostenlose Familienversicherung

Für Ehe- und Lebenspartner ohne eigenes Einkommen sowie die eigenen Kinder gibt es in der GKV die kostenlose Familienversicherung. Die mitversicherten Angehörigen müssen dabei keine eigenen Beiträge bezahlen, haben aber Anspruch auf das volle Leistungsspektrum der Krankenkasse – einzige Ausnahme ist das gesetzliche Krankengeld.

In der PKV gibt es diese Möglichkeit nicht – hier muss jedes Familienmitglied einen separaten Vertrag abschließen und eigene Versicherungsbeiträge bezahlen.

Einkommensabhängige Beiträge

Die Beiträge in der GKV sind einkommensabhängig. Sollte man einmal weniger verdienen, sinken daher auch die Beiträge. Auf diese Weise werden Geringverdiener entlastet. In der PKV werden die Beiträge dagegen vor allem nach dem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie dem gewünschten Versicherungsumfang berechnet.

Versichert auch mit Vorerkrankungen

Beim Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte im Gegensatz zur PKV keine Gesundheitsfragen beantworten. Selbst bei Vorerkrankungen muss eine Krankenkasse jeden aufnehmen, der gesetzlich versicherungspflichtig ist oder sich freiwillig versichern kann.

Außerdem müssen Versicherte mit Vorerkrankungen in der GKV keine Zuschläge bezahlen – bei der PKV sind solche Zuschläge oder gar eine Ablehnung möglich.

Einfacher Kassenwechsel

Wer sich einmal für ein privates Krankenversicherungsunternehmen entschieden hat, bleibt dort meist ein Leben lang versichert. Ein Wechsel zu einem anderen Unternehmen ist in der Regel mit Nachteilen verbunden, etwa einer erneuten Gesundheitsprüfung sowie dem Verlust eines großen Teils der angesparten Alterungsrückstellungen.

Mitglieder der GKV können dagegen ganz einfach ihre Krankenkasse wechseln und profitieren so vom Wettbewerb zwischen den Kassen. Da die Kassen unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge verlangen, können Versicherte mit einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse viel Geld sparen.

Bindungsfrist von nur 12 Monaten

Versicherte der GKV können alle 12 Monate ihre Krankenkasse wechseln. Sollte die Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöhen, gilt ein Sonderkündigungsrecht: Dann ist ein Wechsel bereits nach weniger als 12 Monaten Mitgliedschaft möglich.

Lediglich Versicherte, die einen bestimmen Wahltarif abgeschlossen haben – etwa einen Wahltarif mit Selbstbehalt – sind drei Jahre an ihre Krankenkasse gebunden.

Flexibilität in der GKV

Die Flexibilität in der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt sich nicht nur auf den Kassenwechsel. Versicherte, die einen Zusatzschutz wünschen, können eine private Krankenzusatzversicherung abschließen und sich ganz individuell zusätzlich absichern.

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