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Die Heimat Krankenkasse gehört zur Gruppe der Betriebskrankenkassen. Seit 2002 ist sie bundesweit geöffnet.
Die Vorgänger der Heimat Krankenkasse sind unter anderem die 1952 gegründete BKK Dr. August Oetker Nährmittelfabrik GmbH sowie die BKK C.A. Delius & Söhne. Letztere wurde bereits im Jahr 1887 gegründet. Die beiden Kassen fusionierten im Jahr 2000 zur BKK Oetker. Die Namensänderung in Heimat Krankenkasse fand 2012 statt.
Von ihrem Einkommen müssen Versicherte einen festgelegten Beitragssatz an ihre Krankenkasse bezahlen.
Der Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag zusammen. Ihren Zusatzbeitrag legen die Kassen je nach wirtschaftlicher Lage selbst fest. Im Durchschnitt beträgt er 2,5 % (Stand: 2024).
Mit einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro pro Jahr zahlt ein Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 285,00
Euro.
Den Versicherten der Heimat Krankenkasse stehen im Rahmen eines Gesundheitskontos jährlich 330 Euro zur Verfügung. Mit dem Geld können Leistungen aus fünf verschiedenen Bereichen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen individuelle Vorsorgeuntersuchungen (bis zu 50 Euro), professionelle Zahnreinigungen (bis zu 40 Euro), erweiterte zahnärztliche Leistungen (bis zu 40 Euro), Osteopathie (bis zu 120 Euro) und alternative Arzneimittel (bis zu 80 Euro).
Zudem beteiligt sich die Krankenkasse in Höhe von bis zu 160 Euro an einer Präventionsmaßnahme pro Jahr. Versicherte können dabei etwa zwischen Gesundheitskursen, -reisen oder Online-Trainings wählen.
Versicherte, die aktive Gesundheitsvorsorge betreiben und Vorsorgeuntersuchungen nutzen, können mit der Teilnahme am Bonusprogramm der Krankenkasse bis zu 100 Euro erhalten. Außerdem gibt es einen speziellen Babybonus. Wer alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, alle Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis U6) und empfohlenen Schutzimpfungen für den Nachwuchs wahrnimmt, erhält 50 Euro.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
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