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Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 24.09.2024
Es gibt zahlreiche Schutzimpfungen für gesetzlich Versicherte, die jede Krankenkasse bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem Vertreter der Kassen, Ärzte und Krankenhäuser sitzen, legt in einer Schutzimpfungsrichtlinie fest, welche Impfungen das genau sind. Er folgt dabei in der Regel den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts. Diese aktualisiert ihre Empfehlungen jedes Jahr auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Die meisten Schutzimpfungen bestehen aus mehreren Teilimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen. Im Großteil der Fälle sollte bereits in den ersten Lebensmonaten mit der ersten Impfung begonnen werden. Wann und wie oft Sie Ihre Kinder impfen lassen sollten, erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema Impfungen für Babys und Kinder.
Folgende Impfungen werden derzeit von allen gesetzlichen Krankenkassen für Kinder übernommen:
Darüber hinaus gibt es Schutzimpfungen, welche die STIKO für bestimmte Personengruppen empfiehlt. Für entsprechende Gruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch diese Impfungen.
Influenza (Grippe)
Dazu gehört etwa die Impfung gegen Grippe (Influenza). Sie wird für alle Personen ab 60 Jahren, Schwangere sowie chronisch Kranke empfohlen und von der jeweiligen Kasse gezahlt. Auch wer beruflich besonders gefährdet ist oder Risikopersonen betreut – etwa Krankenhauspersonal – sollte sich impfen lassen und kann die Impfung über die Gesundheitskarte abrechnen lassen.
Humane Papillomviren (HPV)
Eine Impfung gegen HPV (Humane Papillomviren) ist gesetzliche Regelleistung für Mädchen und Jungen zwischen neun und 14 Jahren. HP-Viren können unter anderem Gebärmutterhalskrebs verursachen.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
FSME ist eine Virusinfektion, die durch Zecken übertragen wird. Sie kann eine Entzündung des Gehirns beziehungsweise der Hirnhäute auslösen. Eine Impfung wird für alle Personen empfohlen, die in einem Risikogebiet leben. Zu den Risikogebieten in Deutschland zählen derzeit vor allem Baden-Württemberg und Bayern sowie Regionen in Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland.
Bei einer Urlaubsreise in ein Risikogebiet ist die Impfung zwar keine reguläre Kassenleistung, viele Kassen übernehmen allerdings einen Teil der Kosten im Rahmen der freiwilligen Leistungen für Reiseschutzimpfungen.
Impfungen schützen vor gefährlichen ansteckenden Krankheiten, indem sie das Immunsystem aktivieren.
Sind ausreichend viele Menschen innerhalb einer Gruppe geimpft, werden dadurch auch Ungeimpfte geschützt. Das Virus kann sich dann nicht mehr ausbreiten. Diese Herdenimmunität schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können – etwa kleine Kinder oder Menschen mit einer Immunschwäche.
Die nationale und internationale Impfpolitik verfolgt das Ziel, bestimmte Krankheiten möglichst ganz auszurotten. Dies ist in Europa zum Beispiel bei der Poliomyelitis (Kinderlähmung) erreicht worden. Auch an der Ausrottung der Masern wird intensiv gearbeitet.
Nebenwirkungen sind bei Impfungen nie ausgeschlossen. Allerdings muss zwischen normalen Impfreaktionen und echten unerwünschten Nebenwirkungen, sogenannten Impfkomplikationen, unterschieden werden. Impfreaktionen sind beispielsweise Hautrötungen an der Impfstelle oder eine erhöhte Temperatur in den ersten Tagen nach der Impfung. Sie sind ein Zeichen dafür, dass das Immunsystem aktiv geworden ist.
Echte Impfkomplikationen wie zum Beispiel Gelenkschmerzen oder Fieberkrämpfe treten hingegen nur sehr selten auf.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Impfleistungen bezuschussen zahlreiche Krankenkassen weitere Impfungen teilweise oder vollständig als freiwillige Zusatzleistung. So erstattet beinahe jede zweite Krankenkasse die Kosten für eine Grippeimpfung für alle Versicherten und nicht nur für Risikogruppen.
Auch bei der Schutzimpfung gegen HPV unterscheiden sich die Leistungen der Kassen. So wird grundsätzlich eine HPV-Impfung für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren von den Krankenkassen bezahlt und können bis zum 18 Lebensjahr nachgeholt werden. Manche Kassen hingegen zahlen die Impfung jedoch auch für erwachsene Frauen und Männer.
Leistungen der privaten Krankenversicherung für Impfungen
Die meisten Tarife einer privaten Krankenversicherung erstatten ebenfalls die Kosten für empfohlene Impfungen. Ob eine Impfung für eine Urlaubsreise gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Bei der Impfung für die Urlaubsreise gibt es ebenfalls große Unterschiede. So übernehmen manche Kassen jedes Jahr nur einen pauschalen Betrag – etwa 50 Euro. Andere erstatten die Kosten für Impfungen wie etwa gegen Typhus, Hepatitis oder Gelbfieber in voller Höhe.
Einige wenige Kassen zahlen überhaupt nicht für Reiseimpfungen, wenn der Auslandsaufenthalt nicht beruflich bedingt ist.
Impfpass
Wurde eine Impfung durchgeführt, wird sie im Impfpass dokumentiert. Wird der Impfpass regelmäßig gepflegt, können Ärzte überprüfen, ob eine Impfung fehlt oder eine Auffrischungsimpfung erforderlich ist. Der gelbe Impfpass ist ein internationales Dokument, das nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt wurde. Für die Einreise in einige Länder ist es erforderlich, einen gültigen Impfpass vorzulegen.
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