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Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 20.12.2024
Ein Krankenkassenvergleich hilft Ihnen dabei, die richtige Kasse zu finden. Sie können die einzelnen Krankenkassen anhand verschiedener Faktoren vergleichen.
Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt für Arbeitnehmer sowie für Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld aktuell 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse einzeln und abhängig von der wirtschaftlichen Situation festgelegt.
Da jede Krankenkasse andere Zusatzleistungen anbietet, sollten Sie das Leistungsspektrum ebenfalls in die Auswahl Ihrer Wunschkasse miteinbeziehen. Achten Sie dabei besonders auf Leistungen, die Ihnen wichtig sind. Bietet eine Kasse beispielsweise eine höhere Kostenübernahme für Zusatzleistungen wie die professionelle Zahnreinigung oder für Naturheilverfahren, können Sie dadurch Kosten sparen, selbst wenn der Zusatzbeitrag höher als bei anderen Kassen ist.
Nicht jede Krankenkasse ist bundesweit geöffnet. Für manche Kassen ist die Mitgliedschaft nur in bestimmten Regionen möglich. Im CHECK24 Vergleich für gesetzliche Krankenversicherungen geben Sie zu Beginn Ihre Postleitzahl ein. Dadurch werden Ihnen nur Krankenkassen angezeigt, die bundesweit oder in Ihrem Bundesland geöffnet sind. Insbesondere nach einem Umzug kann es sich anbieten, die regionale Verfügbarkeit Ihrer Krankenkasse zu prüfen.
Durch die Wahl der richtigen Krankenkasse können Sie Geld sparen und gleichzeitig von besseren Leistungen profitieren. Sie haben grundsätzlich alle zwölf Monate die Möglichkeit, Ihre Kasse zu wechseln.
Ein wichtiger Faktor beim Krankenkassenvergleich sind die Beitragskosten. Neben dem allgemeinen Beitragssatz erhebt jede Kasse – seit dem 1. Januar 2015 – einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der individuelle Zusatzbeitrag orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbeitrag, welcher zum Ende jeden Jahres gesetzlich festgelegt wird. Hierbei handelt es sich um eine rein rechnerische Größe, die sich aus dem allgemeinen Finanzbedarf der Krankenkassen für das kommende Jahr ergibt.
2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Für 2025 erhöht er sich auf 2,5 Prozent.
Da der tatsächliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag von jeder Krankenkasse selbst festgelegt wird und der durchschnittliche Zusatzbeitrag lediglich eine Orientierung darstellt, kann sich ein Krankenkassenvergleich für Sie lohnen.
Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrags, bei Rentnern beteiligt sich in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung zur Hälfte. Selbstständige und Studenten, die nicht mehr über ihre Eltern versichert sind, müssen den Zusatzbeitrag hingegen vollständig selbst bezahlen. Der Zusatzbeitrag und der allgemeine Beitragssatz werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 62.100 Euro (2024, ab 2025: 66.150 Euro) pro Jahr erhoben.
Im Jahr 2024 lagen über 50 Krankenkassen aus dem CHECK24 Vergleich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag und etwa 40 hatten einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von mindestens 1,7 Prozent. Die BKK firmus ist mit einem Zusatzbeitrag von 1,84 Prozent aktuell die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse.
Einkommen (brutto/Monat) | 0,9 % | 1,2 % | 1,7 % | 2,5 % | 4,4 % |
2.000 € | 18 € | 24 € | 34 € | 50 € | 88 € |
3.000 € | 27 € | 36 € | 51 € | 75 € | 132 € |
4.000 € | 36 € | 48 € | 68 € | 100 € | 176 € |
5.512,50 € | 49,61 € | 66,15 € | 93,71 € | 137,81 € | 242,55 € |
6.000 € | 49,61 € | 66,15 € | 93,71 € | 137,81 € | 242,55 € |
Zusatzbeiträge aller Krankenkassen
CHECK24 hat Ihnen alle individuellen Zusatzbeiträge der Kassen zusammengestellt. In der Vergleichstabelle können Sie die Krankenkassen nach dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag sortieren und sehen, welche Kassen über/unter dem durchschnittlichen Beitrag liegen oder ihren Beitrag erhöht haben. Durch einen Wechsel von der teuersten zur günstigsten Krankenversicherung können Sie Ihre jährlichen Beiträge aktuell um bis zu 847 Euro reduzieren.
Die Wahl der richtigen Krankenkasse ist auch von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Bedürfnissen abhängig. Bei Ihrem Krankenkassenvergleich sollten Sie deshalb prüfen, welche Krankenkasse am besten zu Ihnen passt.
Familien können die Vorteile der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV nutzen. In der Regel sind die Kinder so bei der gleichen Krankenkasse versichert wie ihre Eltern oder ein Elternteil. Daher sollten Eltern eine Krankenkasse wählen, die für alle Mitversicherten die beste Option darstellt. Bestehen bei Kindern bereits Zahnprobleme, kann eine Krankenkasse mit zusätzlichen Zahnleistungen und attraktiven Bonusprogrammen sinnvoll sein. Einige Krankenkassen bieten auch spezielle Untersuchungen für Kinder und Jugendliche an.
Paare mit Kinderwunsch sollten eine Krankenkasse wählen, die Leistungen wie künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsvorsorge und die Vermittlung von Hebammen umfasst.
Arbeitnehmer und Selbstständige können je nach Alter, Einkommen und persönlichen Bedürfnissen unterschiedliche Krankenkassen bevorzugen. Bei niedrigerem Einkommen kann eine Krankenkasse mit geringerem Zusatzbeitrag vorteilhaft sein, um möglichst geringe Beitragskosten zahlen zu müssen. Insbesondere bei Selbstständigen kann der Zusatzbeitrag entscheidend sein, da sie die Kosten im Gegensatz zu Angestellten komplett selbst zahlen müssen. Für Gutverdiener könnten hingegen attraktive Zusatzleistungen wichtiger als die Beitragskosten sein. Erwerbstätige mittleren Alters sollten zudem eine Krankenkasse wählen, die gute Vorsorgeuntersuchungen anbietet.
Da Studenten und Azubis in der Regel ein geringeres Einkommen und aufgrund ihres jungen Alters oftmals wenig Behandlungsbedarf haben, empfiehlt sich für sie eine Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag. Studierende, die nicht mehr in der Familienversicherung sind, müssen den Zusatzbeitrag komplett selbst zahlen. Wenn Auslandssemester oder -reisen geplant sind, sollte die Krankenkasse außerdem einen guten Auslands- und Impfschutz bieten. Da das Studium und die Ausbildung oft mit stressigen Lebensphasen verbunden sind, sollten junge Versicherte bei ihrem Krankenkassenvergleich auch auf Zusatzleistungen zur Unterstützung der mentalen Gesundheit achten.
Auch für Rentner kann es sinnvoll sein, durch die Wahl einer günstigeren Krankenkasse die Beitragskosten zu senken. Dennoch sollten ältere Versicherte Wert auf umfassende Vorsorgeleistungen und gute Angebote in der Rehabilitation legen. Insbesondere bei der Krebsvorsorge gibt es zwischen den Krankenkassen erhebliche Leistungsunterschiede, die beim Krankenkassenvergleich geprüft werden sollten.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist grundsätzlich vorgeschrieben. Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt, dass jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch darauf hat, ausreichend und nach dem aktuellen medizinischen Stand behandelt zu werden. Rund fünf Prozent der Leistungen der Krankenkassen sind jedoch freiwillige Zusatzleistungen.
Jeder Krankenkasse ist hierbei freigestellt, welche Zusatzleistungen sie ihren Versicherten anbietet. So übernehmen einige Kassen beispielsweise alternative Therapieverfahren wie Osteopathie, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (etwa Krebsvorsorge oder Untersuchungen für Kinder), Impfungen oder professionelle Zahnreinigungen, die normalerweise nicht bezahlt werden. Durch die Kostenübernahme von Zusatzleistungen können Versicherte jährlich mehrere Hundert Euro einsparen, weshalb sich ein Krankenkassenvergleich schnell auszahlen kann. Welche Leistungen genau abgedeckt sind, unterscheidet sich je nach Krankenkasse.
Beispiele für freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen:
Leistungsvergleich für individuelle Bedürfnisse
Abhängig von Ihren individuellen Ansprüchen können manche Zusatzleistungen für Sie wichtiger sein als andere. Der Krankenkassenvergleich von CHECK24 zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Zusatzleistungen einzelne Kassen bieten.
Durch die gesetzliche Krankenversicherung wird Ihre medizinische Grundversorgung abgedeckt. Um zusätzliche Leistungen zu erhalten und sich vor hohen Eigenanteilen zu schützen, können Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Abhängig von Ihrer Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen können verschiedene Zusatzversicherungen für Sie sinnvoll sein.
Zu den wichtigsten Krankenzusatzversicherungen gehören:
Nachdem Sie sich für eine Krankenkasse entschieden haben, können Sie prüfen, welche Leistungen Ihnen noch fehlen und wo ein Zusatzschutz für Sie sinnvoll ist. So wird Ihre gesundheitliche Versorgung optimal auf Sie abgestimmt und Sie müssen nicht auf wichtige Leistungen verzichten oder sich vor hohen Kosten fürchten.
Die meisten Krankenkassen belohnen ihre Versicherten für ein gesundheitsbewusstes Verhalten und bieten dafür spezielle Bonusprogramme. Dabei werden bestimmte Aktivitäten mit Geldprämien oder Sachleistungen belohnt. Durch die Teilnahme am Bonusprogramm können Versicherte jährlich zusätzliche Leistungen im Wert von mehreren hundert Euro erhalten.
Beispiele für Aktivitäten, die belohnt werden:
Beispiele für Belohnungen oder Prämien:
Jede Krankenkasse hat ihr individuelles Bonusprogramm und bietet unterschiedliche Prämien. Auch die Konditionen unterscheiden sich, d. h. wie oft oder wie lange Sie eine bestimmte Maßnahme durchführen müssen, um die Boni zu erhalten. Einige Kassen bieten sogar eine eigene App für ihr Vorteilsprogramm an.
Um die Details herauszufinden, können Sie die jeweilige Kasse einfach kontaktieren und dies bei Ihrem Krankenkassenvergleich berücksichtigen.
Mit Ihren Angaben zu Ihrem aktuellen Status (z. B. Angestellter, Student, etc.), Ihrer bisherigen Versicherung, Ihrem Wohnort und Ihrem Gehalt beginnen Sie den Vergleich. Manche Kassen sind lediglich regional oder für Mitarbeitende eines bestimmten Unternehmens zugänglich. Der Krankenkassenvergleich ermöglicht Ihnen einen Überblick über alle infrage kommenden Kassen und stellt einen direkten Vergleich zu den Beiträgen und Leistungen Ihrer aktuellen Krankenkasse her.
Legen Sie fest, was Sie sich von Ihrer neuen Krankenkasse wünschen. Möchten Sie wechseln, um Geld zu sparen, dann sollten Sie eine Krankenkasse mit einem niedrigen Zusatzbeitrag wählen.
Suchen Sie besondere Leistungen, wie etwa eine umfangreiche Übernahme von Reiseschutzimpfungen oder Zuschüsse für die professionelle Zahnreinigung, dann achten Sie auf das Angebot der freiwilligen Zusatzleistungen der jeweiligen Kasse. Haben Sie eine Wahl getroffen, können Sie den Wechsel zu Ihrer neuen Kasse bequem online beantragen.
Nutzen Sie für die individuelle Auswahl auch die Filterleiste auf der linken Seite im CHECK24 Vergleich.
Sie brauchen Ihre aktuelle Krankenkasse nicht selbst zu kündigen. Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, informiert Ihre neue Kasse automatisch die bisherige Versicherung über Ihren Wunsch. Nach Ablauf der Wechselfrist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende beginnt Ihr Versicherungsverhältnis lückenlos bei Ihrer neuen Krankenkasse.
Beachten Sie die Bindungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese besagt, dass sie frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zu einer anderen Kasse wechseln können. Die Bindungsfrist ist also wie eine Mindestvertragslaufzeit zu verstehen.
Sonderkündigungsrecht bei Arbeitgeberwechsel oder Erhöhung des Zusatzbeitrags
Wechseln Sie den Arbeitgeber, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Beschäftigungsbeginn ohne Einhaltung der Bindungsfrist oder der gesetzlichen Wechselfrist von 2 vollen Kalendermonaten die Krankenkasse wechseln.
Die Bindungsfrist von 12 Monaten entfällt ebenfalls, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Sie können dann zum Ende des Monats kündigen, in dem der gestiegene Zusatzbeitrag das erste Mal erhoben wird. Es gilt in diesem Fall die normale Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.
Nun müssen Sie nur noch Ihren Arbeitgeber formlos über den Wechsel Ihrer Krankenkasse informieren. Hierzu reicht bspw. eine E-Mail an die Personalabteilung Ihres Unternehmens. Bei Ihrer neuen Krankenkasse reichen Sie noch ein Lichtbild ein und erhalten dann auch Ihre neue Versichertenkarte. Ganz wichtig für Sie: Auch während des Wechsels der Krankenkasse sind Sie lückenlos versichert und können jederzeit zum Arzt gehen.
Unser Service stellt Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit welchem Sie Ihrem Arbeitgeber den Krankenkassenwechsel ganz bequem melden können.
Mit dem CHECK24 Vergleich gestaltet sich Ihr Krankenkassenwechsel sehr einfach. In unserem Vergleich werden aktuell 73 Kassen berücksichtigt, die bundesweit bzw. nur in Ihrem Bundesland geöffnet sind. Mit unserem Krankenkassenvergleich erhalten Sie einen schnellen Überblick über den jeweils aktuellen Beitragssatz, Zusatzleistungen und Bonusprogramme der Kassen. Dadurch sehen Sie auf einen Blick, wie viel Sie mit einem Wechsel der Krankenkasse sparen können und Sie müssen die Konditionen nicht bei jeder Kasse einzeln anfragen.
Nach der Eingabe der wichtigsten persönlichen Angaben kümmern wir uns für Sie um den Wechsel. Die Erstellung des Antrags dauert in der Regel nur wenige Minuten. Anschließend prüfen wir diesen und leiten ihn schnellstmöglich an Ihre neue Kasse weiter. Sollten wir weitere Unterlagen benötigen, werden Sie selbstverständlich informiert. Wir begleiten Ihren Wechsel, bis Sie Ihre neue Gesundheitskarte erhalten haben. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten jederzeit zur Verfügung. Unser gesamter Service ist für Sie dabei vollständig kostenlos.
Laut einer Umfrage im Auftrag von CHECK24 (Januar 2024) wechseln 41 Prozent der Wechselwilligen aufgrund der aktuellen Beitragserhöhung ihre Krankenkasse. Weitere 30 Prozent begründen ihren Wechsel mit ihrer generellen Unzufriedenheit über die Beitragssätze und 28 Prozent suchen aufgrund negativer Erfahrungen mit der Leistung und dem Service eine neue Krankenkasse.
Bevor Sie in eine andere Krankenkasse wechseln, müssen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten beachten. Außerdem sind Sie nach einem Wechsel für 12 Monate an die neue Krankenkasse gebunden. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags in der neuen Versicherung erhalten Sie allerdings auch dann wieder ein Sonderkündigungsrecht. Auch sollten Sie darauf achten, dass manche Kassen nur Mitglieder mit Erstwohnsitz oder Beschäftigungsort in ausgewählten Bundesländern aufnehmen, wie etwa Allgemeine Ortskassen (AOK) oder geöffnete Betriebskrankenkassen (BKK). Es kann auch die Krankenkasse des Ehegatten gewählt werden, wenn Wohnsitz oder Beschäftigungsort des Wählenden außerhalb des eigentlichen Krankenkassenbezirks der Ehegattenkrankenkasse liegen. In unserem Vergleich werden Ihnen nur die Krankenkassen angezeigt, die für Sie geöffnet sind. Wechseln Sie außerdem erst in eine andere Versicherung, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich durch Ihren Krankenkassenvergleich einen guten Überblick über Ihre Möglichkeiten verschafft und die beste Option gefunden haben. Abschließend sollten Sie sich für die Kasse entscheiden, die Ihrer Meinung nach am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Legen Sie etwa viel Wert auf Zahnhygiene, sollten Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden, die Leistungen - wie die professionelle Zahnreinigung - bezuschusst oder sogar vollständig übernimmt. Der Wechsel ist ohne Risiko und eine Versicherungslücke oder Doppelversicherung ist ausgeschlossen.
Der Gesetzgeber sieht die Rückkehr von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht vor. In Ausnahmefällen ist der Wechsel aber dennoch möglich. Etwa, wenn das Bruttojahresgehalt eines Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (2024, ab 2025: 73.800 Euro) fällt. Selbstständige können wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden, wenn sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln und ihr regelmäßiges Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt. Ab einem Alter von 55 Jahren ist der Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich.
Beim Wechsel von GKV zu GKV verpflichtet der sogenannte Kontrahierungszwang die gesetzlichen Krankenkassen dazu, alle Antragssteller anzunehmen, sofern sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt beispielsweise die Vorversicherungszeit und das Monatseinkommen, welches zwischen 556 und 5.775 Euro (2024) liegt. Lehnt die neue Krankenkasse den Beitrittsantrag aus besagten Gründen ab, hat dies keinerlei Auswirkung auf die bestehende Versicherung. Diese wird final erst gekündigt, wenn die neue Kasse der Aufnahme zugestimmt hat. Der Verlust der Krankenversicherung durch einen Wechsel der GKV ist daher ausgeschlossen. Erfolgt ein Wechsel aus einem anderen Versicherungssystem, beispielweise aus der PKV, sollte die PKV erst gekündigt werden, wenn die neue Krankenkasse den Antrag genehmigt hat.
Das Sonderkündigungsrecht steht Ihnen bis zum Ablauf des Monats zu, in dem Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, bzw. erstmalig eingeführt hat. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von zwei Monaten. Sinkt der Zusatzbeitrag, erhalten Sie kein Sonderkündigungsrecht. Freiwillig Versicherte, die einen speziellen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben, können das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen. Diese Versicherten können erst zum Ablauf der Bindungsfrist des Wahltarifs von 3 Jahren kündigen und müssen bis dahin den (erhöhten) Zusatzbeitrag bezahlen.
Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse kann sich lohnen, wenn Sie Geld sparen möchten, oder bessere Leistungen und Service wünschen.
Je nach Vorliebe können Sie zu einer Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag wechseln oder eine Kasse wählen, die Ihnen interessante Zusatzleistungen bietet. Wenn Sie beispielsweise künftig planen viel zu reisen, kann sich der Wechsel zu einer Krankenkasse mit starken Leistungen bei den Reiseimpfungen lohnen.
Was Sie auch bevorzugen, mit dem CHECK24-Krankenkassenvergleich finden Sie schnell heraus, zu welchem Anbieter sich ein Wechsel lohnt!
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
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Gemäß § 15 VersVermV und § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") sowie Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Der einfache CHECK24-Wechselservice
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.
Beispielrechnung:
Ersparnis Arbeitnehmer: 847,72 € jährlich
Ersparnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber: 1.693,44 € jährlich
Quelle: CHECK24-Vergleich für gesetzliche Krankenkassen, 12/2024
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