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Anschlussversicherung

Für gesetzlich Versicherte, deren Versicherungspflicht oder kostenlose Familienversicherung endet, gilt eine verpflichtende Anschlussversicherung in ihrer Kasse. Erklären sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse ihren Austritt, bleiben sie in ihrer Kasse versichert. Ein Austritt ist zudem nur dann möglich, wenn der Versicherte eine andere Krankenversicherung nachweist, die sich lückenlos an die bisherige Versicherung anschließt. Kann der Versicherte einen solchen Nachweis nicht vorlegen, wird der Austritt nicht wirksam.

Die Anschlussversicherung wurde im August 2013 eingeführt und soll verhindern, dass Lücken im Versicherungsverlauf entstehen. Sie gilt ab dem ersten Tag nach Ende der bisherigen Versicherung. Wer über eine Anschlussversicherung Mitglied einer Kasse ist, gilt dabei als freiwillig gesetzlich krankenversichert.
 

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