Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Kostenlose Beratung

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 74krankenkassen@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Unverbindlicher Vergleich
  • Persönliche Expertenberatung
  • Kostenloser CHECK24-Wechselservice

Arzneimittelpreisverordnung

Die Preisbildung für Arzneimittel ist durch die Arzneimittelpreisverordnung festgelegt. Sie regelt, welche Aufschläge der Großhandel auf die Preise der Pharmahersteller und die Apotheken auf die Großhandelspreise verlangen dürfen.

Zuschläge auf den Herstellerabgabepreis

Der Herstellerabgabepreis bezeichnet den Preis, den der Großhandel an den Pharmahersteller bezahlt. Für Tierarzneimittel gelten gestaffelte Zuschläge zwischen 15 Prozent für Arzneimittel mit einem Herstellerabgabepreis von bis zu drei Euro sowie sechs Prozent für Medikamente ab einem Preis von rund 27 Euro.
 
Die Zuschläge dürfen dabei eine Grenze von 72 Euro nicht überschreiten. Bei Arzneimitteln für Menschen werden ein (nicht rabattierbarer) Festzuschlag von 70 Cent sowie ein proportionaler Zuschlag von bis zu 3,15 Prozent des Herstellerabgabepreises erhoben, die maximale Obergrenze liegt bei 37,80 Euro.

Zuschläge der Apotheken

Auch die Zuschläge, die die Apotheken auf den Großhandelspreis verlangen dürfen, sind in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegt.

Apothekenzuschlag für Fertigarzneien
Der Zuschlag für Fertigarzneimittel beträgt drei Prozent der Summe aus Herstellerabgabepreis und Großhandelszuschlag. Hinzu kommen eine feste Pauschale von 8,35 Euro sowie eine Pauschale zur Förderung des Apothekennotdienstes in Höhe von 16 Cent.
 
Für Versicherte der GKV vermindern sich die Beträge um 1,77 Euro für Fertigarzneimittel. Für sonstige Arzneimittel gilt ein Abschlag von 5 Prozent auf den Apothekenverkaufspreis.
 
Weitere Apothekenzuschläge
Für das Umfüllen, Verpacken oder Kennzeichnen von Stoffen erheben die Apotheken eine Gebühr von 100 Prozent des Apothekeneinkaufspreises. Für die Zubereitung von Arzneimitteln (zum Beispiel Salben) steht der Apotheke ein Aufschlag von 90 Prozent des Einkaufspreises zu.
 
Zusätzlich wird je nach Arzneiform ein Rezepturzuschlag erhoben, der mindestens 2,50 Euro beträgt. Zwischen den Apothekerverbänden und den Krankenkassen sowie -versicherungen können hierüber aber abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
 
Notdienstgebühr
Die Arzneimittelpreisverordnung regelt die Notdienstgebühr (Stand 2015: 2,50 Euro). Diese ist erforderlich, um die Versorgung mit Medikamenten auch außerhalb der normalen Ladenöffnungszeiten flächendeckend sicherzustellen.
 
Sondergebühr für Betäubungsmittel
Da bei der Abgabe von Betäubungsmitteln ein erhöhter Verwaltungsaufwand für die Apotheken anfällt, gibt es hierfür eine zusätzliche Gebühr in Höhe von derzeit 26 Cent.

Sie möchten Ihr Sparpotenzial bei der gesetzlichen Krankenversicherung ausnutzen? Mit dem Krankenkassenvergleich von CHECK24 können Sie Ihren Krankenkassenbeitrag reduzieren.

Weitere interessante Inhalte

Krankenkassenvergleich Krankenkasse wechseln Zusatzbeiträge 2024

Krankenkassenvergleich
  • Über 70 gesetzliche Krankenkassen vergleichen
  • In nur 5 Minuten online kostenlos wechseln & sparen
  • Lückenlos versichert, kein Wechselrisiko
Beitragserhöhung: Ihre Kasse wird teurer!
  • Aktuelle Versicherungsart
  • Aktuelle Krankenkasse

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.

Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.