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Das Belegarztsystem ist eine Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Bei einem Belegarzt spricht man von einem Vertragsarzt, der nicht im Krankenhaus angestellt ist, seine Patienten jedoch voll- oder teilstationär behandeln kann. Dafür nutzt er bestimmte, ihm zugewiesene Betten – sogenannte Belegbetten – und verpflichtet sich, die Versorgung seiner Patienten rund um die Uhr sicherzustellen.
Der Belegarzt schließt dazu sowohl einen Belegarztvertrag mit dem Krankenhaus, als auch einen Behandlungsvertrag mit seinen Patienten ab. Seine Vergütung erfolgt nicht über das Krankenhaus, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung (KV), bei der er Mitglied ist. Diese entscheidet auch in Rücksprache mit den Krankenkassen über seine Zulassung als Belegarzt.
Voraussetzung für eine Zulassung als Belegarzt ist unter anderem, dass der Arzt bereits als Vertragsarzt praktiziert. Das bedeutet, dass er Mitglied in einer kassenärztlichen Vereinigung ist. Darüber hinaus darf seine Tätigkeit nicht primär den stationären Bereich umfassen.
Zudem muss er in der Nähe des Belegkrankenhauses leben und praktizieren, um seine Patienten auch im Notfall kurzfristig behandeln zu können. Viele Belegärzte schließen dazu Kooperationen mit Kollegen der gleichen Fachrichtung ab, um eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung ihrer Patienten zu ermöglichen.
Das Belegarztsystem dient dem Zweck, die ambulante und stationäre Versorgung zu verzahnen. Es ist die älteste Kooperationsform für diese beiden Bereiche.
Durch das System sollen Kosten gespart werden, weil unnötige Doppeluntersuchungen entfallen. Gleichzeitig soll eine optimale Patientenversorgung sichergestellt werden, da der Belegarzt von Beginn der Untersuchungen an bis zur Nachbehandlung für seine Patienten zuständig ist.
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