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Belegbetten sind Krankenhausbetten, die von Belegärzten genutzt werden. Das heißt, dass sie zur voll- oder teilstationären Versorgung von Patienten des Belegarztes zur Verfügung stehen. Der Belegarzt ist kein Angestellter der Klinik. Für sein Honorar kommt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) auf.
Die Nutzung der Dienste des Krankenhauses wird über den Belegarzt abgerechnet. Neben der Bereitstellung von Belegbetten zählen dazu unter anderem die Verpflegung des Patienten durch das Krankenhauspersonal und die Verwendung der technischen Ausstattung des Krankenhauses.
Während der gesamten Behandlung ist ein einzelner Belegarzt für den Patienten zuständig. Das heißt, die Untersuchungen vor der Operation, die Operation selbst sowie die Nachbehandlung werden vom selben Arzt übernommen. Er ist der persönliche Ansprechpartner des Patienten in der Klinik und stellt die Rund-um-die-Uhr-Versorgung sicher.
Das bedeutet, dass der Arzt über die Krankengeschichte des Patienten außerordentlich gut Bescheid weiß und daher eine optimale Behandlung gewährleisten kann. Der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Arzt und Patient wird dadurch ebenfalls unterstützt.
Belegbetten sind eine günstige Möglichkeit der Kliniken, ihr Angebot zu verbessern. Durch eine bestimmte Anzahl an Betten, die durch Belegärzte genutzt werden, können sie ihr Angebot an Fachdisziplinen erweitern, ohne selbst die entsprechenden Fachärzte einstellen zu müssen.
Als Belegärzte sind vor allem Ärzte der Fachrichtungen Orthopädie, Urologie und Gynäkologie sowie der Hals-Nasen-Ohren- und Augenheilkunde tätig.
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