Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de
Zu teuer versichert?
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenIhre Vorteile bei CHECK24
Wer medizinische Leistungen im europäischen Ausland in Anspruch nehmen muss, benötigt eine Europäische Krankenversicherungskarte.
Die Karte wird in Deutschland von den Krankenkassen ausgestellt und ist meist auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt.
Die Karte wird auch als European Health Insurance Card (EHIC) bezeichnet.
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt für Behandlungen in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Zudem gilt sie in einzelnen Gebieten, die nicht in Europa liegen, aber zu einem Staat der EU gehören – beispielsweise auf den Azoren, in Ceuta oder auf Martinique.
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte kann jeder gesetzlich Versicherte Leistungen im jeweiligen Land in Anspruch nehmen. Das gilt allerdings nur für einen vorübergehenden Aufenthalt – etwa bei einer Urlaubsreise.
Es werden keine Leistungen übernommen, wenn der Versicherte plant, für eine bestimmte medizinische Behandlung in ein Land zu reisen.
Mit der Karte erhält man grundsätzlich die gleichen Leistungen wie Einheimische. Daher müssen für bestimmte Behandlungen unter Umständen höhere Eigenanteile selbst bezahlt werden.
Um dies zu vermeiden, sollten gesetzlich Versicherte eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die solche Kosten übernimmt.
Haben Sie eine Familie? In der GKV sind Kinder oder Ehepartner über die Familienversicherung kostenlos abgesichert.
Krankenkassenvergleich Krankenkasse wechseln Zusatzbeiträge 2024
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.