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Europäische Krankenversicherungskarte

Wer medizinische Leistungen im europäischen Ausland in Anspruch nehmen muss, benötigt eine Europäische Krankenversicherungskarte.

Die Karte wird in Deutschland von den Krankenkassen ausgestellt und ist meist auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt.

Die Karte wird auch als European Health Insurance Card (EHIC) bezeichnet.
 

Europäische Krankenversicherungskarte
Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite einer Gesundheitskarte.

Foto: Barmer GEK.

Hier gilt die Europäische Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt für Behandlungen in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Zudem gilt sie in einzelnen Gebieten, die nicht in Europa liegen, aber zu einem Staat der EU gehören – beispielsweise auf den Azoren, in Ceuta oder auf Martinique.

Wann keine Kosten übernommen werden

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte kann jeder gesetzlich Versicherte Leistungen im jeweiligen Land in Anspruch nehmen. Das gilt allerdings nur für einen vorübergehenden Aufenthalt – etwa bei einer Urlaubsreise.

Es werden keine Leistungen übernommen, wenn der Versicherte plant, für eine bestimmte medizinische Behandlung in ein Land zu reisen.

Mit der Karte erhält man grundsätzlich die gleichen Leistungen wie Einheimische. Daher müssen für bestimmte Behandlungen unter Umständen höhere Eigenanteile selbst bezahlt werden.

Um dies zu vermeiden, sollten gesetzlich Versicherte eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die solche Kosten übernimmt.

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