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Festzuschuss

Für Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss richtet sich nach dem genauen Befund des Zahnarztes. Für jeden Befund sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine bestimmte Art der Versorgung vor – etwa eine Brücke.

Festzuschuss deckt 50 Prozent der Kosten einer Regelversorgung ab

Der Festzuschuss deckt die Hälfte der durchschnittlichen Kosten für eine solche Regelversorgung ab – die andere Hälfte muss der Versicherte selbst zahlen.

Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, kann den gesetzlichen Zuschuss mit einem Bonusheft erhöhen. War man während der letzten fünf Jahre mindestens einmal pro Jahr beim Zahnarzt, erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent. Nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge steigt der Zuschuss auf 65 Prozent an.

Vergleichen Sie die Bonusprogramme verschiedener gesetzlicher Krankenversicherungen in unserem Krankenkassenvergleich. Oft lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse.

Wenn der Zahnarzt eine hochwertigere Versorgung vorschlägt – beispielsweise eine Krone aus Keramik – müssen Kassenpatienten die hierfür anfallenden Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen.

Private Zusatzversicherung für gesetzliche Versicherte

Je nach Art der Versorgung kann der Eigenanteil vergleichsweise hoch ausfallen. Ein Implantat kann etwa leicht mehrere Tausend Euro kosten.

Wer sich vor solch hohen Zuzahlungen schützen möchte, kann zusätzlich zu seiner Krankenversicherung eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Die Versicherung übernimmt dann einen festgelegten Anteil der Kosten für notwendigen Zahnersatz.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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