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Bei der hausarztzentrierten Versorgung ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle des Patienten. Der Hausarzt nimmt somit eine Lotsenfunktion wahr, indem er alle notwendigen Behandlungsschritte koordiniert und den Patienten gegebenenfalls an einen Spezialisten überweist.
Durch die hausarztzentrierte Versorgung soll einerseits die Versorgung der Patienten verbessert werden, andererseits sollen so aber auch Kosten eingespart werden, da etwa Doppelbehandlungen oder -untersuchungen verhindert werden.
Seit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte war ein vermehrter Ärztetourismus zu beobachten, da die Patienten seitdem keinen Überweisungsschein vom Hausarzt mehr brauchen, sondern mit ihrer Chipkarte direkt zu jedem Vertragsarzt gehen können.
Rechtlich ist die hausarztzentrierte Versorgung im § 73b SGB V geregelt. Dort wird unter anderem festgelegt, dass die hausarztzentrierte Versorgung einer besonderen Qualitätskontrolle unterliegt und die Behandlungen nach speziell entwickelten Leitlinien zu erfolgen haben.
Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen hingegen müssen diese Form der Versorgung seit 2009 anbieten und Verträge mit den entsprechenden Leistungserbringern, zum Beispiel den kassenärztlichen Vereinigungen, abschließen.
Die Krankenkassen müssen ihren Mitgliedern, die an einer hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, gewisse Vorteile gewähren. Das kann etwa ein niedrigerer Krankenkassenbeitrag sein, verbesserte Vorsorgeleistungen oder verringerte Zuzahlungen in der Apotheke. Der Hausarzt erhält eine etwas höhere Vergütung und kann sinnvolle Zusatzleistungen wie beispielsweise zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen anbieten.
Dies stärkt die Beziehung zwischen Hausarzt und Patient, was unter Aspekten der psychosozialen Betreuung sehr sinnvoll ist. Ein Arzt, der seinen Patienten gut kennt, versteht in der Regel besser, welche Probleme bestehen und kann aus dem persönlichen Hintergrund Schlüsse auf mögliche Krankheitsursachen – vor allem im psychosomatischen Bereich – ziehen.
Der Ärztetourismus, der zu Doppel- und sogar Fehlbehandlungen wie unerwünschte Wechselwirkungen von verschiedenen Medikamenten führen kann, wird durch die hausarztzentrierte Versorgung verringert. Dadurch können auch Kosten eingespart werden.
Es bestehen Befürchtungen, dass durch die hausarztzentrierte Versorgung das Recht auf eine freie Arztwahl beschränkt wird. Allerdings kann eine fachärztliche Zweitmeinung nach hausärztlicher Rücksprache in den meisten Fällen problemlos eingeholt werden.
Kritik an der hausarztzentrierten Versorgung wird auch hinsichtlich der Frage geäußert, ob die Qualifikation der Allgemeinmediziner für die komplexen Aufgaben ausreichend ist. Da nicht alle Hausärzte an einem solchen Programm teilnehmen, kann es zudem sein, dass ein Patient, der sich für die hausarztzentrierte Versorgung entscheidet, den Hausarzt wechseln muss.
Schließlich wird auch der erhöhte Verwaltungsaufwand für die teilnehmenden Ärzte kritisiert, die neben der Abrechnung für gesetzlich und privat versicherte Patienten noch eine dritte Abrechnungsart einführen müssen.
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