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Einen Heil- und Kostenplan erstellt der Zahnarzt, wenn Zahnersatz geplant ist. Der Plan listet auf, welche Maßnahmen geplant sind und wie hoch die Kosten voraussichtlich sein werden.
Um einen gesetzlichen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie den Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan
Der Zahnarzt hält mit Kürzeln fest, welche Schäden bestehen und welche Behandlung geplant ist. Zudem wird die jeweilige gesetzliche Regelversorgung angegeben.
II. Befunde für Festzuschüsse
Für jeden Befund wird eine Befundnummer eingetragen, nach der sich der gesetzliche Festzuschuss berechnet.
III. Kostenplanung
Hier stehen die voraussichtlichen Kosten einschließlich der Material- und Laborkosten für den geplanten Zahnersatz.
IV. Zuschussfestsetzung
Die Krankenkasse gibt hier an, wie hoch der gesetzliche Zuschuss sein wird.
Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, kann den gesetzlichen Zuschuss mit einem Bonusheft erhöhen. War man während der letzten fünf Jahre mindestens einmal pro Jahr beim Zahnarzt, erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent. Nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge steigt der Zuschuss auf 65 Prozent an.
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V. Rechnungsbeträge
Ist die Behandlung abgeschlossen, trägt der Zahnarzt hier die tatsächlichen Kosten für Honorar, Material und Labor ein.
Ist eine geplante Behandlung höherwertiger als die gesetzliche Regelversorgung, stellt der Zahnarzt einen zweiten Teil des Heil- und Kostenplans aus. Hier werden sämtliche Kosten, der Zuschuss der Krankenkasse sowie der Eigenanteil des Patienten aufgelistet. Auch die Kosten für eine gesetzliche Regelversorgung werden aufgeführt.
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