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Kassenärztliche Vereinigung

Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen gehören alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten an. Das sind die Ärzte und Psychotherapeuten, die für die vertragsärztliche Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zuständig sind.
 
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind auf Länderebene organisiert. Pro Bundesland gibt es eine Kassenärztliche Vereinigung, lediglich in Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Vereinigungen, die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe. Somit gibt es in Deutschland insgesamt 17 Kassenärztliche Vereinigungen.
 
Darüber hinaus gibt es als nationale Dachorganisation noch die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Sitz in Berlin sowie ähnlich organisierte Kassenzahnärztliche Vereinigungen.

Aufgaben

Die Aufgaben der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind im Sozialgesetzbuch festgelegt und umfassen beispielsweise die Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung sowie die Organisation der Bereitschaftsdienste. Im Zuge der Bedarfsplanung unterliegt die Zulassung von Vertragsärzten einem Zulassungsausschuss, dem Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen angehören.
 
Damit soll eine Überversorgung oder Unterversorgung in einzelnen Gebieten vermieden werden. Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist die Abrechnung der ärztlichen Leistungen. Diese erfolgt nicht zwischen Arzt und Patient oder Arzt und Krankenkasse, sondern über ein Punktesystem mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
 
Hier gibt es sogenannte Honorarverteilungsverträge, die mit Praxisbudgets oder Punktwerten festlegen, welche Vergütung der einzelne Arzt oder Zahnarzt erhält.

Aktuelle Entwicklungen

Die Budgetierung führt dazu, dass die Vergütung je Leistung seit Jahren rückläufig ist. Einige Ärzte haben deshalb auch schon ihre Kassenzulassung zurückgegeben und behandeln nur noch Privatpatienten.
 
Zudem werden die Kassenärztlichen Vereinigungen von der Politik kritisiert: die Vereinigungen sollen professioneller und schlanker aufgestellt werden. Die Krankenkassen können bereits heute direkte Verträge mit einzelnen Leistungserbringern abschließen und die Kassenärztlichen Vereinigungen damit praktisch umgehen. Eine weitere Herausforderung stellt die zunehmende Konkurrenz durch andere Ärzteverbände wie etwa die Haus- oder Fachärzteverbände dar.

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