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Notdienst

Notdienste stellen die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten sicher – also nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Zu den Notdiensten gehören die Notfallrettung, der ärztliche und zahnärztliche Bereitschaftsdienst sowie der Apothekennotdienst.
 
Die Zuständigkeiten der Notdienste unterscheiden sich nach der Schwere der Fälle und den fachlichen Abgrenzungen der Bereitschaftsdienste. Für lebensbedrohliche Notfälle ist stets der Rettungs- beziehungsweise Notarztdienst zuständig.
 
Für den Fall, dass der Hausarzt oder behandelnde Arzt nicht erreichbar ist, gibt es die ärztlichen und zahnärztlichen Bereitschaftsdienste. Auch an Kliniken sind häufig Notfallambulanzen oder Bereitschaftspraxen angegliedert. Wer außerhalb der Ladenöffnungszeiten ein Medikament benötigt, bekommt dies in der diensthabenden Apotheke.

Organisation der Notdienste

Die Rettungsdienste unterstehen den Landkreisen oder Kommunen und werden von diesen selbst betrieben oder an einen anderen Betreiber vergeben – zum Beispiel eine Hilfsorganisation, einen privaten Anbieter oder die Bundeswehr. Die ärztlichen Notdienste werden durch niedergelassene Ärzte verschiedener Fachrichtungen erbracht. Die Koordination erfolgt durch die kassenärztlichen Vereinigungen. Die Ärzte sind hierbei verpflichtet, an den Notdiensten teilzunehmen.
 
Sie stellen eine Vertretung für die Hausärzte dar, die außerhalb ihrer Öffnungszeiten oder wegen Urlaub oder Krankheit nicht erreichbar sind. Die ärztlichen Notdienste sollen in dringenden aber nicht lebensbedrohlichen Fällen für die Patienten da sein. Es werden, abhängig vom Einzelfall, Hausbesuche durchgeführt oder die Patienten in den Räumen des ärztlichen Notdienstes behandelt.
 
In den letzten Jahren wurden viele spezielle Bereitschaftspraxen gegründet, in denen stets mindestens zwei Ärzte Dienst haben. Einer versorgt die Patienten, die in die Praxis kommen, der andere erledigt die notwendigen Hausbesuche. Die Entscheidung, ob ein Hausbesuch notwendig ist oder nicht, obliegt dabei dem Arzt.
 
Neben dem ärztlichen Notdienst gibt es den zahnärztlichen Notdienst, der von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen organisiert wird. In größeren Städten werden auch verschiedene fachärztliche Notdienste angeboten, etwa der Bereitschaftsdienst der Kinderärzte.

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