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Eine Positivliste führt sämtliche Arzneimittel auf, die eine Krankenversicherung erstattet. In Deutschland gibt es eine solche Positivliste für die gesetzliche Krankenversicherung derzeit nicht. In den meisten anderen EU-Staaten gibt es dagegen eine derartige Liste.
Durch eine Positivliste soll die Versorgung mit Arzneimitteln gesteuert werden. Meist hängt es von der Nutzenbewertung sowie wirtschaftlichen Aspekten ab, ob ein Medikament in die Liste aufgenommen wird.
Ziel der Regelung ist es, die Versicherten möglichst günstig mit wirksamen Arzneimitteln zu versorgen.
In Deutschland gab es bereits mehrere Anläufe, eine Positivliste für die gesetzliche Krankenversicherung einzuführen. Bislang sind alle Versuche jedoch gescheitert.
Zuletzt wurde mit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 ein Verfahren festgelegt, wie eine Positivliste erstellt werden sollte. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurde diese Regelung allerdings wieder gestrichen.
Stattdessen gibt es in der GKV eine Negativliste, die alle unwirtschaftlichen Arzneimittel umfasst, die von den Kassen nicht erstattet werden. Auch Lifestyle-Präparate wie Appetitzügler oder nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zählen dazu.
Manche Krankenkassen erstatten Kosten für homöopathische Medikamente oder Impfungen für Auslandsreisen bis zu einem gewissen Betrag im Jahr zurück. Es kann sich also durchaus lohnen, einen Krankenkassenvergleich durchzuführen und die Krankenkasse zu wechseln.
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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