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In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt das Sachleistungsprinzip: Ärzte und andere Leistungserbringer rechnen ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen oder den Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Die Versicherten selbst müssen die Kosten für ihre Behandlung nicht auslegen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind dabei verpflichtet, jeden Versicherten zweckmäßig, wirtschaftlich und nach dem aktuellen Stand der medizinischen Forschung zu versorgen.
Das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 2) festgeschrieben.
Das Sachleistungsprinzip unterscheidet die gesetzliche von der privaten Krankenversicherung (PKV). Dort gilt das Prinzip der Kostenerstattung: Privatversicherte erhalten vom Arzt eine Rechnung, die sie zunächst selbst zahlen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen müssen.
Die Versicherung erstattet dann die Kosten nach den jeweiligen Regelungen des Tarifs.
Das Sachleistungsprinzip führt dazu, dass gesetzlich Versicherte keinen Überblick über die Kosten einer Behandlung haben.
Dies soll dadurch ausgeglichen werden, dass Kassenpatienten einen Anspruch auf eine Patientenquittung haben. Diese listet Leistungen und Kosten einer Behandlung detailliert auf.
Im Krankenkassenvergleich von CHECK24 sehen Sie, ob eine Krankenkasse eine Online-Patientenquittung anbietet. Sie finden diese Information unter dem Punkt „Service” in der Leistungsübersicht der Krankenkassen.
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.