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Solidaritätsprinzip

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt das Solidaritätsprinzip. Die Beiträge für die Versicherung richten sich dabei nicht nach dem individuellen Risiko des Versicherten, sondern nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit der Höhe seines Einkommens.

Familienversicherung für Partner und Kinder

Dazu gehört auch die Familienversicherung für Ehepartner oder Kinder bis zu einem bestimmten Einkommen.

Ob ein Versicherter bei Eintritt in eine Kasse bereits gesundheitliche Probleme hat, spielt für die Höhe seiner Beiträge keine Rolle. Eine Krankenkasse darf ebenso keinen Antragsteller ablehnen, der sich gesetzlich versichern kann.

Der Beitragssatz der Krankenkasse ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze auf das monatliche Einkommen zu zahlen. Einkommen, das über dieser Grenze von 66.150 Euro jährlich (Stand: 2025) liegt, bleibt beitragsfrei.

In der privaten Krankenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip

In der privaten Krankenversicherung gilt hingegen das Äquivalenzprinzip: die Leistung der Versicherung entspricht hier grundsätzlich den Beiträgen des Versicherten.

Das bedeutet, dass sich die Beiträge nach dem Leistungsumfang des Tarifs sowie dem individuellen Risiko eines Versicherten richten – also vor allem nach seinem Alter und Gesundheitszustand sowie möglichen Vorerkrankungen bei Abschluss einer Versicherung.

Daher gibt es in der privaten Krankenversicherung auch keine kostenlose Familienversicherung.


Nach welchem Prinzip die Beiträge berechnet werden

Solidaritätsprinzip gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Äquivalenzprinzip private Krankenversicherung (PKV)

 

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