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Eine Unterversorgung liegt vor, wenn in einer Region deutlich weniger Ärzte niedergelassen sind als nach der Bedarfsplanung vorgesehen.
Den jeweiligen Bedarf legen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zusammen mit den Krankenkassen für jeden KV-Bezirk fest. Die Planung kann dabei regionale Besonderheiten berücksichtigen – etwa einen sehr hohen Anteil von chronisch kranken oder alten Menschen.
Die Bedarfsplanung erfolgt für vier verschiedene Gruppen von Ärzten:
Bei der Bedarfsplanung wird jeweils festgelegt, wie viele Einwohner auf einen Arzt kommen sollen. Der Vergleich zwischen der tatsächlichen und angestrebten Versorgung ergibt den Versorgungsgrad. Bei einem Versorgungsgrad von 100 Prozent gibt es genauso viele Ärzte wie geplant.
Liegt der Versorgungsgrad über 110 Prozent, geht man von einer Überversorgung aus.
Liegt der Versorgungsgrad bei Hausärzten und allgemeinen Fachärzten um mehr als 25 Prozent unter dem theoretischen Bedarf, liegt eine Unterversorgung vor. Bei speziellen Fachärzten muss der Versorgungsgrad um mehr als 50 Prozent unter dem Sollwert liegen, damit man von einer Unterversorgung spricht.
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