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Die R+V Betriebskrankenkasse ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse.
Sie wurde 1992 für die Mitarbeiter der R+V Versicherung gegründet. Seit 2002 ist die Kasse für alle Bundesbürger geöffnet.
Von ihrem Einkommen müssen Versicherte einen festgelegten Beitragssatz an ihre Krankenkasse bezahlen.
Der Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag zusammen. Ihren Zusatzbeitrag legen die Kassen je nach wirtschaftlicher Lage selbst fest. Im Durchschnitt beträgt er 2,5 % (Stand: 2024).
Mit einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro pro Jahr zahlt ein Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 266,67
Euro.
Wer am Bonusprogramm der R+V BKK teilnimmt, kann eine Bargeldprämie erhalten. Bereits ab der ersten Aktivität – egal ob Fitness, Entspannung oder Vorsorge – kann eine Auszahlung erfolgen. Dabei profitieren Neukunden von einem einmaligen Willkommensbonus in Höhe von 90 Euro. Jede weitere Maßnahme wird mit jeweils 10 Euro prämiert.
Auch gibt es Zuschüsse zu Präventionskursen und Gesundheitsreisen. Bis zu 160 Euro stehen hierfür pro Kalenderjahr zur Verfügung. Zudem erstattet die R+V BKK die Kosten der gängigsten Reiseimpfungen.
Die R+V Betriebskrankenkasse fördert darüber hinaus homöopathische, anthroposophische und osteopathische Behandlungen. Bei letztgenannten werden bis zu drei Sitzungen im Kalenderjahr bezuschusst, sofern diese vom Arzt verordnet worden sind. Pro Sitzung können bis zu 40 Euro abgerechnet werden. Die Obergrenze liegt somit bei 120 Euro jährlich.
Einen Wahltarif mit Selbstbehalt sowie einen Tarif mit Beitragsrückerstattung bietet die R+V Betriebskrankenkasse ebenfalls an.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.