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Diese Zusatzbeiträge gelten je Bundesland

Gesetzlich Versicherte können grundsätzlich Ihre Krankenkasse frei wählen und ohne Risiko wechseln. Dennoch gibt es eine Einschränkung: Nicht alle Kassen sind bundesweit geöffnet, sondern einige Kassen entsprechend ihrer Satzung nur in einigen Bundesländern wählbar.

Somit lohnt sich ein Vergleich der Beitragssätze je Krankenkasse, wenn Versicherte zum Beispiel Ihren Wohnort wechseln oder zu einem neuen Arbeitgeber in ein anderes Bundesland wechseln. Je nach Bundesland können Versicherte jährlich mehrere hundert Euro sparen, wie nachfolgende Übersicht verdeutlicht:

 

Beitragssätze und maximales Sparpotential nach Bundesland (Stand: 2024)

Bun­des­land niedrig­ster Bei­trags­satz** höch­ster Bei­trags­satz** Spanne Beitragssätze max. Er­spar­nis* (Arbeitnehmer Gehalt 66.150 € brutto p. a.)
Nord­rhein-West­falen 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Bremen 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Meck­lem­burg-Vor­pom­mern 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Nieder­sachsen 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Sachsen-Anhalt 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Schles­wig-Hol­stein 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Berlin 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Branden­burg 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Hamburg 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Rhein­land-Pfalz 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Bayern 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Baden-Württem­berg 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Hessen 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Saarland 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Sachsen 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Thüringen 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €
Bundes­weit tätige Kassen 15,50 % 17,88 % 2,38 % 793 €

*Sortiert nach max. Ersparnis von Arbeitnehmer*innen mit einem Bruttojahresgehalt von 66.150 €. Werte sind gerundet.
**davon allgemeiner Beitragssatz von 14,60 %.

 

Ein konkretes Beispiel

Ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer in Hamburg mit einem Jahresgehalt von 66.150 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2025) kann somit jährlich 739 Euro sparen, wenn er von der Kasse mit dem höchsten Beitragssatz zu der günstigsten Kasse wechselt. Bei einem Einkommen von 30.000 Euro beträgt die jährliche Ersparnis noch 357 Euro.

 

Keine Gesundheitsprüfung bei Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

Ist eine Krankenkasse für Ihr Bundesland geöffnet, können Sie sich dort versichern. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine gesetzliche Krankenversicherung, muss die Kasse Sie in jedem Fall aufnehmen.
Auch bei akuten oder chronischen Erkrankungen darf Sie keine gesetzliche Krankenkasse ablehnen. Anders als bei privaten Versicherern gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung.

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Gemäß § 15 VersVermV und § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") sowie Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.

Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.

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