Gebäudeplanung, Bauüberwachung, Koordination: Architekten sind mit einer Vielzahl von Aufgaben betreut, die im Rahmen von Bautätigkeiten anfallen. In ihrem Beruf verantworten sie in der Regel große Bauprojekte mit langer Planungszeit und unterschiedlich involvierten Gewerken und Akteuren. Hier kann es trotz sorgfältiger Planung und Vorbereitung am Bau zu Schadensfällen und Regressansprüchen kommen.
Durch solche Fehler können finanziellen Schäden und Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe entstehen. Allein in Deutschland belaufen sich die jährlichen Aufwendungen für Bauschäden auf etwa acht Milliarden Euro. In solchen Fällen greift die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten.
Die Versicherung leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ist das wichtigste Element bei der Existenzsicherung von Architekten. In aller Regel unterliegt diese Berufsgruppe nach diversen landesrechtlichen Bestimmungen oder einschlägigen Berufsordnungen sogar einer Versicherungspflicht. Eine Versicherung ist für Architekten deshalb unverzichtbar.
Die Berufshaftpflichtversicherung leistet bei Schadensersatzforderungen von Kunden oder Dritten, die durch einen Fehler des Architekten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erlitten haben. Sie leistet überdies bei:
Grundsätzlich können sich Architekten vor folgenden Risiken schützen:
Kommt es im Rahmen der oben genannten Leistungen zu einem Schadensfall, greift die Berufshaftpflicht. Folgende Beispiele verdeutlichen das:
Beispiel 1: Planungsfehler
Sie sind mit der Planung eines Wohngebäudes beauftragt worden. Es kommt zu Planungsfehlern im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen Wasser, das von außen gegen die Wände drücken kann. Das führt dazu, dass das Kellergeschoss überflutet wird, wodurch ein Sachschaden in Höhe von 80.000 Euro entsteht. Die Berufshaftpflicht greift.
Beispiel 2: Terminüberschreitung
Sie sind mit der Ausführungsplanung einer Tiefgarage betreut. Da die Baugrundverhältnisse nicht ausreichend in der zeitlichen Planung der Tiefgarage berücksichtigt wurden, kommt es zu einer Verzögerung von sechs Monaten. Der Bauherr macht Sie dafür verantwortlich – die Berufshaftpflichtversicherung greift.
Beispiel 3: Beratungsfehler
Sie haben die Aufgabe, bei einem großen Bauprojekt die bauausführenden Unternehmen zu überwachen. Teil dessen ist es, die Rechnungen zu prüfen und freizugeben. Dabei wurde eine Rechnung fälschlicherweise von Ihnen freigeben. Als der Fehler auffällt, ist das Unternehmen bereits in Insolvenz und es entsteht ein Vermögensschaden von 55.000 Euro. Die Berufshaftpflichtversicherung greift.
Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehören etwa:
Beispielrechnung: Berufshaftpflicht für einen selbstständigen Architekten
Daraus ergeben sich jährliche Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung ab 3.765 Euro.
Für Architekten ist die Berufshaftpflichtversicherung meistens gesetzlich vorgeschrieben. Die entsprechende Regelung obliegt den Ländern. Für andere Berufsgruppen ist sie hingegen stets gesetzlich verpflichtend. Dazu gehören:
Die Berufshaftpflicht deckt in der Regel unterschiedlichste Schadensgruppen ab. Dazu gehören etwa:
Eine Berufshaftpflichtversicherung leistet nicht in Fällen, in denen Ansprüche mit Auslandsbezug bestehen. Außerdem greift sie nicht, wenn der Architekt eine wissentliche Pflichtverletzung begeht.
Für Architekten und Ingenieure gelten je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Vorgaben bei den Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Beispiel: Hessen und Nordrhein-Westfalen
Beispiel: Thüringen
In der Praxis helfen die gesetzlichen Mindestsummen jedoch nur bedingt weiter. So differenzieren die Berufskammern kaum zwischen verschiedenen Tätigkeiten und Risiken. Als zusätzliche Orientierungshilfe dienen die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes” (RBBau). Diese Richtlinien legen fest, wie eine möglichst effiziente und wirtschaftliche Aufgabenabwicklung von Baumaßnahmen des Bundes aussehen kann. Wie immer gilt: Die Höhe der Deckungssumme ist individuell zu prüfen.
Langfristige Risiken
Bei Architekten sind die meisten Schadensfälle so genannte „langfristige Risiken, bzw. Spätschadenrisiken”. Für diese Berufsgruppen muss daher langfristig gedacht werden. Ein heutiger Beratungs- oder Planungsfehler kann aufgrund der langen Haftungszeiten und Gerichtsverfahren beispielsweise erst in zehn bis 15 Jahren zu einer Schadensersatzzahlung führen.