Ärzte arbeiten jeden Tag mit einem enormen Risiko. Bereits ein kleiner Fehler bei einem Eingriff oder eine falsche Diagnose genügt, um einen Patienten zu schädigen und mit erheblichen Schadensersatzforderungen konfrontiert zu werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden durch die berufliche Tätigkeit bei Patienten oder Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen. Die Versicherung bietet Schutz gegenüber Haftungsansprüchen Dritter, sodass Sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.
Ärzte, die in Deutschland tätig sind, sind von der Ärztekammer dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Auch Zahnärzte, Tierärzte, Psychiater oder Medizinstudenten im Praxisjahr sollten sich mittels einer Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner absichern.
Die Berufshaftpflichtversicherung leistet vor allem bei Schadensersatzforderungen von Dritten, die einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erlitten haben. Im Kontext der beruflichen Tätigkeit von Ärzten sind vor allem Personenschäden relevant.
Darüber hinaus deckt die Berufshaftpflicht für Ärzte folgende Leistungen ab:
Im Rahmen einer ärztlichen Beratung oder Behandlung kann eine Vielzahl unterschiedlicher Fehler auftreten. Im Folgenden finden Sie einige Schadensbeispiele, nach Fachgebieten gegliedert:
Die Kosten einer Berufshaftpflicht sind abhängig von verschiedenen Faktoren. Dazu gehören:
Die Kosten einer Berufshaftpflicht für Ärzte bestimmen sich nach verschiedenen Faktoren. Maßgebliche Auswirkungen auf die Höhe haben: Höhe der Deckungssumme, Umfang der Leistungen sowie die Selbstbeteiligung.
Beispielrechnung: Berufshaftpflicht für einen Hautarzt in einer Einzelpraxis
Daraus ergeben sich jährliche Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung ab 2.060 Euro.
Die häufigsten Schäden, die Ärzte im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen können, sind Personenschäden. Die folgenden Schäden sind deshalb von der Versicherung abgedeckt:
Eine Berufshaftpflichtversicherung leistet nicht in Fällen, in denen der Arzt fachfremde Aufgaben übernimmt. Versichert sind nur die Tätigkeiten, die zur jeweiligen Fachrichtung gehören.
Für Ärzte liegt die Regelversicherungssumme bei fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. In bestimmten Fällen ist eine Erhöhung auf 7,5 Millionen Euro möglich. Zudem empfiehlt sich eine dreifache Maximierung der Versicherungssummen für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Für Medizinstudierende sowie Ärzte in Aus- und Weiterbildung liegt die Regelversicherungssumme bei 7,5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zudem empfiehlt sich auch hier eine dreifache Maximierung der Versicherungssummen für alle Versicherungsfälle eines Jahres.