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Berufshaftpflicht­versicherung für Heilpraktiker

Sie führen Behandlungen durch und stehen ihren Patienten beratend zur Seite – Heilpraktiker haben täglich Kontakt mit Menschen. Dabei sind sie regelmäßig diversen Risiken ausgesetzt. Denn es kann schnell passieren, dass ihnen oder einem Mitarbeiter ein Fehler unterläuft, sei es durch die Anwendung einer falschen Behandlungsmethode oder eine falsche Beratung.

Im Schadensfall müssen Sie für die entstandenen Kosten bei Ihren Patienten aufkommen. Ohne den richtigen Versicherungsschutz kann dies für Sie oder Ihre Praxis schnell existenzgefährdend sein.

Für die knapp 50.000 zugelassenen Heilpraktiker in Deutschland ist eine Berufshaftpflicht daher essenziell.

In diesen Fällen leistet eine Berufshaftpflicht für Heilpraktiker

Grundsätzlich deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker alle Tätigkeiten ab, die ein von den Behörden zugelassener Heilpraktiker im beruflichen Zusammenhang zur Behandlung von Patienten ausüben darf. Dazu gehören etwa Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur.

Genaue Angaben beim Vertragsabschluss

Geben Sie beim Abschluss der Versicherung Ihre Behandlungsgebiete möglichst genau an, sodass Sie optimal abgesichert sind.

Eine Berufshaftpflicht­versicherung übernimmt dabei immer die folgenden Leistungen:

  • Die Prüfung der Haftungsfrage
  • Die Übernahme von Schadensersatzansprüchen von Dritten
  • Die Abwehr unberechtigter Ansprüche von Dritten

Dabei versichert die Berufshaftpflicht folgende Schadensarten:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
 

Beispiel 1 – Fehlbehandlung

Ein Kunde klagt über Schmerzen im Nackenbereich. Der Heilpraktiker versäumt es, die Symptome der Beschwerden abzufragen, woraufhin er eine falsche Behandlungsmethode wählt und sich der Gesundheitszustand des Patienten weiter verschlechtert. Daraufhin fordert der Kunde Schadensersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung greift.

 

Beispiel 2 – Fehler in der Abrechnung

Bei der Abrechnung einer Behandlungstätigkeit unterläuft der Heilpraktikerin ein Fehler und sie berechnetet ihrem Kunden zu hohe Behandlungskosten. Dadurch erfährt der Kunde einen Vermögensschaden, wofür dieser Schadensersatz von der Heilpraktikerin fordert. Die Berufshaftpflicht­versicherung kommt für die Schadensersatzforderung auf.

 

Beispiel 3 – Schaden bei Hausbesuch

Eine Patientin wird in ihrer eigenen Wohnung behandelt, wobei der Heilpraktiker versehentlich eine wertvolle Vase beschädigt. Die Vase kann nicht repariert werden. Dafür verlangt die Kundin Schadensersatz. Die Berufshaftpflicht­versicherung übernimmt die Kosten.

Das kostet eine Berufshaftpflicht für Heilpraktiker

Die Kosten einer Berufshaftpflicht sind abhängig von mehreren Faktoren:

  • Deckungssumme
  • Leistungsumfang
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • wichtige Unternehmenskennzahlen (z.B. Anzahl der behandelnden Heilpraktiker, angebotene Behandlungen)
  Berufshaftpflichtversicherung für einen selbstständigen Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung für eine Praxis
Größe der Praxis ein tätiger Heilpraktiker ein Geschäftsführer und vier tätige Heilpraktiker
Behandlungsschwerpunkte Akupunktur, Dorn-Therapie und Chiropraktische Behandlungen Osteopathie und Manuelle Therapie
Jahresumsatz 85.000 Euro 300.000 Euro
Jährliche Gehaltskosten 60.000 Euro 230.000 Euro
Deckungssumme 3 Millionen Euro 3 Millionen Euro
Selbstbeteiligung 250 Euro 500 Euro
Vertragslaufzeit 3 Jahre 3 Jahre
► Jährliche Kosten für die Berufshaftpflicht­versicherung ab 145,18 Euro ab 159,70 Euro

Häufige Fragen

  • Ist eine Berufshaftpflicht für Heilpraktiker verpflichtend?

    Ja, der Abschluss einer Berufshaftpflicht­versicherung ist für Sie als Heilpraktiker verpflichtend, wenn Sie Mitglied in einem Berufsverband für Heilpraktiker sind (Art. 17, Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH)).

    Sofern Sie nicht Mitglied einer solchen Vereinigung sind, ist eine Versicherung nicht verpflichtend. Sie wird aufgrund der hohen persönlichen Haftungsrisiken jedoch dringend empfohlen.

  • Welche Personen sichert eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker ab?

    Die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker bietet Versicherungsschutz für die folgenden Personengruppen:

    • Versicherungsnehmer
    • Geschäftsführung
    • Mitarbeiter
    • Praktikanten
    • Werkstudenten
  • Welche Tätigkeiten deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker ab?

    Grundsätzlich deckt die Berufshaftpflicht alle Tätigkeiten ab, die ein zugelassener Heilpraktiker ausüben darf. Dazu gehören etwa:

    • Chiropraktische Behandlungen
    • Craniosakral-Therapie
    • Dorn-Therapie
    • Manuelle Therapie
    • Osteopathie
    • Psychotherapie
    • Setzen von Spritzen
    • Intraartikuläre Injektionen oder Infiltrationen
    • Durchführungen von Akupunkturen
    • Schröpfungen