Maschinenbau, Tiefbau, Anlagenbau: Ingenieure sind an einer Vielzahl technischer Projekte und Bauvorhaben beteiligt, die oftmals sehr komplex sind. Sie verantworten große und langfristig angelegte Bauprojekte, bei der eine Vielzahl von Akteuren eine Rolle spielen. Und dennoch: Trotz sorgfältiger Planung und Ausführung kann es schnell zu Schadensfällen und Regressansprüchen kommen.
Die finanziellen Schäden und Schadensersatzforderungen können schnell die wirtschaftliche Existenz bedrohen. In solchen Fällen greift die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure. Sie leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ist ein zentrales Element bei der Existenzsicherung.
In aller Regel unterliegt diese Berufsgruppe nach diversen landesrechtlichen Bestimmungen oder einschlägigen Berufsordnungen sogar einer Versicherungspflicht. Eine Versicherung ist für Ingenieure deshalb unverzichtbar.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure leistet bei Schadensersatzforderungen von Kunden oder Dritten, wenn diese durch einen Fehler einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erlitten haben. Außerdem leistet sie bei:
Grundsätzlich können sich Ingenieure mit der Berufshaftpflicht vor den folgenden Risiken absichern:
Die Berufshaftpflicht greift, wenn es bei den oben genannten Leistungen zu einem Schadensfall kommt. Die folgenden Beispiele verdeutlichen das:
Beispiel 1: Planungsfehler
Bei der Planung eines Parkhauses wird die Höhe der Einfahrt falsch kalkuliert. Dadurch können bestimmte Fahrzeuge das Parkhaus nicht nutzen. Der Fehler fällt allerdings erst während der Bauphase auf, sodass Nachbesserungen notwendig sind, die Inbetriebnahme des Parkhauses verzögert sich. Die Berufshaftpflicht greift.
Beispiel 2: Messfehler
Sie erhalten den Auftrag, die Statik einer Lagerhalle neu zu vermessen und zu prüfen. Dabei kommt es zu einem Berechnungsfehler, sodass Sie die Tragfähigkeit des Daches falsch einschätzen. Als es im Winter länger schneit, stürzen Teile des Lagerhallendaches ein. Es entsteht ein Sachschaden von 150.000 Euro. Die Berufshaftpflicht übernimmt die Kosten.
Beispiel 3: Beratungsfehler
Sie sollen bei einem Bauprojekt die ausführenden Gewerke überwachen. Zu der Aufgabe gehören die Prüfung sowie die Freigabe von Rechnungen. Eine Rechnung wurde fälschlicherweise von Ihnen freigegeben. Der Fehler fällt erst auf, als das Unternehmen bereits insolvent und ein Vermögensschaden von 55.000 Euro entstanden ist. Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.
Die Höhe der Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Dazu gehören etwa:
Beispielrechnung: Berufshaftpflicht für einen selbstständigen Ingenieur
Daraus ergeben sich jährliche Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung ab 1.904 Euro.
Für Ingenieure ist die Berufshaftpflichtversicherung meistens gesetzlich vorgeschrieben. Die entsprechende Regelung obliegt den Ländern. Für andere Berufsgruppen ist sie hingegen stets gesetzlich verpflichtend. Dazu gehören:
Mit der Berufshaftpflicht sind üblicherweise verschiedene Schadensgruppen abgedeckt. Dazu gehören etwa:
Bei Ansprüchen mit Auslandsbezug leistet eine Berufshaftpflicht in der Regel nicht. Daneben springt sie bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung nicht ein.
Je nach Bundesland gelten für Ingenieure unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, was die Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betrifft.
Beispiel: Hessen und Nordrhein-Westfalen
Beispiel: Thüringen
Oftmals helfen die gesetzlichen Mindestsummen in der Praxis allerdings nur teilweise weiter. Denn die Berufskammern differenzieren kaum zwischen verschiedenen Tätigkeiten und Risiken. Als Orientierungshilfe dienen die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes” (RBBau). Sie legen fest, wie eine möglichst effiziente und wirtschaftliche Aufgabenabwicklung von Baumaßnahmen des Bundes aussehen kann. Das lässt sich auch auf privatwirtschaftliche Bautätigkeiten anwenden. Wie immer gilt jedoch: Die Höhe der Deckungssumme sollte bei Vertragsabschluss individuell geprüft werden.