Falsche Behandlungsmethoden oder eine Fehldiagnose: Als Psychotherapeut stehen Sie täglich in engem Austausch mit Ihren Patienten. Das setzt Sie unterschiedlichen Risiken aus. Insbesondere Menschen in Heilberufen tragen ein überdurchschnittlich hohes Haftungsrisiko, da im täglichen Umgang mit ihren Patienten Schäden aller Art auftreten können. Im Fall von Psychotherapeuten beinhaltet dies vor allem Folgeschäden durch Behandlungsfehler.
Im Schadensfall müssen Sie für die entstandenen Kosten bei Ihren Patienten aufkommen – und ohne den richtigen Versicherungsschutz kann dies für Sie oder Ihre Praxis schnell existenzgefährdend sein. Deshalb ist die Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten gemäß den Berufsordnungen der Psychotherapeutenkammern verpflichtend und somit eine Voraussetzung für Ihre Tätigkeit als Psychotherapeut in Deutschland.
Die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten umfassen:
Beispiel 1 – Dokumentationsfehler
Ein suizidgefährdeter Patient entfernt sich während der Behandlung von seinen Selbsttötungsgedanken und wird deshalb aus der Beobachtung entlassen. Dies wird allerdings nicht richtig dokumentiert. Kurz darauf begeht der Patient Suizid, wofür der Psychotherapeut haftbar gemacht wird. Die Berufshaftpflichtversicherung greift.
Beispiel 2 – Absprachefehler
Ein Assistenzarzt für Psychotherapie verschreibt einem Patienten Medikamente, bespricht dies allerdings nicht mit seinem Oberarzt. Die Einnahme der Medikamente ist für den Patienten schädlich. Folglich entsteht ein Personenschaden, für den der Assistenzarzt haftbar gemacht wird. Die Berufshaftpflichtversicherung springt ein.
Die Kosten einer Berufshaftpflicht hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:
Insbesondere die Höhe der Deckungssumme, der gewählten Leistungsumfang sowie die Selbstbeteiligung haben Einfluss auf den finalen Beitrag zur Versicherung.
Berufshaftpflichtversicherung für einen selbstständigen Psychotherapeuten | Berufshaftpflichtversicherung für eine Psychotherapeuten-Praxis | |
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Größe der Praxis | ein tätiger Psychotherapeut | ein Geschäftsführer, vier tätige Psychotherapeuten, drei Teilzeitmitarbeiter |
Jahresumsatz | 150.000 Euro | 600.000 Euro |
Jährliche Gehaltskosten | 100.000 Euro | 450.000 Euro |
Deckungssumme | 5 Millionen Euro | 6 Millionen Euro |
Selbstbeteiligung | 500 Euro | 1.000 Euro |
Vertragslaufzeit | 3 Jahre | 3 Jahre |
► Jährliche Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung | ab 90,44 Euro | ab 142,04 Euro |
Die Berufshaftpflichtversicherung sichert neben dem Versicherungsnehmer alle Personen ab, die in einer psychotherapeutischen Praxis beschäftigt sind. Dazu zählen die folgenden Personengruppen:
Nein, die Pflicht, über eine Berufshaftpflichtversicherung zu verfügen, besteht unabhängig vom Werdegang zum Psychotherapeuten.
Eine Weiterbildung zum Psychotherapeuten ist als Arzt, Psychologe oder Absolvent eines Studienganges wie etwa der Sozialpädagogik möglich. Einem Heilpraktiker ist es hingegen beispielsweise nicht erlaubt, die Bezeichnung „Psychotherapeut” zu tragen.
In Deutschland gibt es rund 22.000 Psychotherapeuten, für die ein umfassender Schutz mit der Berufshaftpflicht essenziell ist.