Steuerberater sind Ratgeber in Steuer- und Wirtschaftsfragen, zum Beispiel bei der Steuerklärung oder Streitfällen mit dem Finanzamt. Dabei kann es trotz gründlicher Recherche zu Fehlern kommen, die enorme finanzielle Schäden oder Nachteile für den Kunden bedeuten – und das kann teure Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die Höhe dieser Forderung kann existenzgefährdend sein.
In solchen Fällen schützt Sie eine Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater. Die Versicherung greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden durch die berufliche Tätigkeit bei Kunden oder Dritten einen echten Vermögensschaden verursachen.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Steuerberater verpflichtend – das schreibt das Steuerberatergesetz vor. Da sie nur für reine Vermögensschäden aufkommt, nicht aber für Personen- und Sachschäden, wird sie auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet.
Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Zahlung von Schadensersatzansprüchen und übernimmt darüber hinaus folgende Leistungen:
Kommt es bei der Ausübung der Steuerberatertätigkeit zu einem Schaden für den Mandanten, springt die Berufshaftpflicht ein. Die folgenden Schadensbeispiele verdeutlichen, wann die Versicherung leistet:
Beispiel 1: Versäumte Frist
Ein Steuerberater versäumt es, für seine Mandantin Widerspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen. Seine Mandantin muss daraufhin mehrere Tausend Euro Steuern nachzahlen. Im Nachgang stellt sich heraus, dass der Widerspruch wirksam hätte sein können. Die Mandantin verlangt Schadensersatz vom Steuerberater – die Berufshaftpflichtversicherung springt ein.
Beispiel 2: Vergessener Hinweis
Ein Steuerberater unterlässt es, seinen Mandanten auf eine Gesetzesänderung hinzuweisen. Diese Änderung führt dazu, dass sein Mandant steuerlich bessergestellt wird. Nach Einreichung der Einkommensteuererklärung kommt es zu finanziellen Einbußen beim Mandanten, da dieser die Neuregelung nicht zu seinem finanziellen Vorteil angewendet hat. Der Mandant macht einen Haftungsfall geltend – die Berufshaftpflicht springt ein.
In welcher Höhe die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung anfallen, ist abhängig von verschiedenen Parametern. Dazu gehören:
Die Kosten einer Berufshaftpflicht werden dabei maßgeblich durch die Höhe der Deckungssumme, den Umfang der Leistungen sowie der Selbstbeteiligung bestimmt.
Berufshaftpflicht für einen Steuerberater in einer Einzelpraxis | Berufshaftpflicht für ein Steuerbüro (GmbH) | |
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Betriebsgröße | Ein Geschäftsführer und zwei Teilzeitmitarbeiter | Ein Geschäftsführer, drei Vollzeitmitarbeiter (Steuerberater), vier Teilzeitmitarbeiter |
Tätigkeitsschwerpunkt | Steuererklärung/Buchprüfung | Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen |
Jährlicher Umsatz | 127.00 Euro | 521.000 Euro |
Deckungssumme | 2 Millionen Euro | 3 Millionen Euro |
Selbstbeteiligung | 1.000 Euro | 1.000 Euro |
Vertragslaufzeit | 3 Jahre | 3 Jahre |
► Jährliche Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung |
ab 1.862 Euro | ab 5.193 Euro |
Bei der Klärung steuerrelevanter Fragen kommt es in der Regel zu finanziellen Schäden – und damit zu einem Vermögensschaden. Steuerberater schützen sich deshalb mit einer Berufshaftpflicht vor folgenden Schäden:
Eine Berufshaftpflichtversicherung leistet nicht, wenn Sie Ihre Mandanten in Steuerfragen wissentlich falsch beraten.
Das „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe” – die sogenannte BRAO-Reform – tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Die Reform betrifft die berufsrechtlichen Regelungen für Gesellschaften, die Steuerberater zur Berufsausübung bilden dürfen (auch „Berufsausübungsgesellschaften” genannt).
Das ändert sich:
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Nicht haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z. B. GbR, PartG) |
Haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z. B. PartGmbB, GmbH, AG) |
Nicht haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z. B. GbR, PartG) |
Haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen (z. B. PartGmbB, GmbH, AG) |
Berufs-ausübungs-gesellschaft* |
Ab 01.08.2022
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Ab 01.08.2022:
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Bisher:
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Bisher:
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*Berufsausübungsgesellschaft: Ab dem 01. August 2022 werden alle Gesellschaftsformen dem Begriff „Berufsausübungsgesellschaften” gleichgestellt.
Vermögensschäden können schnell in die Millionen gehen. Die Deckungssumme – auch Versicherungssumme genannt – sollten Sie deshalb entsprechend dem größtmöglich anzunehmenden Schadensfall festlegen. Die Deckungssummen, die Versicherer dafür in der Regel bestimmen, liegen meist zwischen 250.000 und 10 Millionen Euro.