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Berufshaftpflicht­versicherung für Steuerberater

Steuerberater sind Ratgeber in Steuer- und Wirtschaftsfragen, zum Beispiel bei der Steuerklärung oder Streitfällen mit dem Finanzamt. Dabei kann es trotz gründlicher Recherche zu Fehlern kommen, die enorme finanzielle Schäden oder Nachteile für den Kunden bedeuten – und das kann teure Schadensersatz­forderungen nach sich ziehen. Die Höhe dieser Forderung kann existenzgefährdend sein.

In solchen Fällen schützt Sie eine Berufshaftpflicht­versicherung für Steuerberater. Die Versicherung greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden durch die berufliche Tätigkeit bei Kunden oder Dritten einen echten Vermögensschaden verursachen.

Die Berufshaftpflicht­versicherung ist für Steuerberater verpflichtend – das schreibt das Steuerberatergesetz vor. Da sie nur für reine Vermögensschäden aufkommt, nicht aber für Personen- und Sachschäden, wird sie auch als Vermögensschaden­haftpflichtversicherung bezeichnet.

Leistungen der Berufshaftpflicht für Steuerberater

Die Berufshaftpflicht­versicherung übernimmt die Zahlung von Schadensersatz­ansprüchen und übernimmt darüber hinaus folgende Leistungen:

  • Vorab prüft sie die Rechtmäßigkeit der Haftungsfrage und ob und in welcher Höhe dadurch eine Schadensersatz­verpflichtung besteht
  • Ist der Haftungsanspruch berechtigt, übernimmt die Berufshaftpflicht die Entschädigung
  • Sollte der Haftungsanspruch unberechtigt sein, übernimmt die Berufshaftpflicht die Abwehr unberechtigter Schadensersatz­forderungen, z. B. Gerichts- und Prozesskosten

Schadensbeispiele: Diese Schäden sind versichert

Kommt es bei der Ausübung der Steuerberatertätigkeit zu einem Schaden für den Mandanten, springt die Berufshaftpflicht ein. Die folgenden Schadensbeispiele verdeutlichen, wann die Versicherung leistet:

 

Beispiel 1: Versäumte Frist

Ein Steuerberater versäumt es, für seine Mandantin Widerspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen. Seine Mandantin muss daraufhin mehrere Tausend Euro Steuern nachzahlen. Im Nachgang stellt sich heraus, dass der Widerspruch wirksam hätte sein können. Die Mandantin verlangt Schadensersatz vom Steuerberater – die Berufshaftpflicht­versicherung springt ein.

 

Beispiel 2: Vergessener Hinweis

Ein Steuerberater unterlässt es, seinen Mandanten auf eine Gesetzesänderung hinzuweisen. Diese Änderung führt dazu, dass sein Mandant steuerlich bessergestellt wird. Nach Einreichung der Einkommensteuer­erklärung kommt es zu finanziellen Einbußen beim Mandanten, da dieser die Neuregelung nicht zu seinem finanziellen Vorteil angewendet hat. Der Mandant macht einen Haftungsfall geltend – die Berufshaftpflicht springt ein.

Die Kosten einer Berufshaftpflicht für Steuerberater

In welcher Höhe die Kosten für eine Berufshaftpflicht­versicherung anfallen, ist abhängig von verschiedenen Parametern. Dazu gehören:

  • Die Deckungssumme
  • Der Leistungsumfang
  • Die Höhe der Selbstbeteiligung
  • Relevante Unternehmenskennzahlen (z. B. Anzahl der Voll- und Teilzeitmitarbeitenden, Umsatzgröße)

Die Kosten einer Berufshaftpflicht werden dabei maßgeblich durch die Höhe der Deckungssumme, den Umfang der Leistungen sowie der Selbstbeteiligung bestimmt.

  Berufshaftpflicht für einen Steuerberater in einer Einzelpraxis Berufshaftpflicht für ein Steuerbüro (GmbH)
Betriebsgröße Ein Geschäftsführer und zwei Teilzeit­mitarbeiter Ein Geschäftsführer, drei Vollzeit­mitarbeiter (Steuerberater), vier Teilzeitmitarbeiter
Tätigkeitsschwerpunkt Steuererklärung/Buchprüfung Beratung in betriebs­wirtschaftlichen Fragen
Jährlicher Umsatz 127.00 Euro 521.000 Euro
Deckungssumme 2 Millionen Euro 3 Millionen Euro
Selbstbeteiligung 1.000 Euro 1.000 Euro
Vertragslaufzeit 3 Jahre 3 Jahre

► Jährliche Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung

ab 1.862 Euro ab 5.193 Euro

Häufige Fragen

  • Welche Schäden deckt eine Berufshaftpflicht­versicherung für Steuerberater?

    Bei der Klärung steuerrelevanter Fragen kommt es in der Regel zu finanziellen Schäden – und damit zu einem Vermögensschaden. Steuerberater schützen sich deshalb mit einer Berufshaftpflicht vor folgenden Schäden:

    • Beratungsfehler
    • Nicht-Einhaltung von Fristen und Terminen, insbesondere bei Gerichten und Finanzämtern
    • Geheimhaltungs­klauseln werden nicht eingehalten oder verletzt
    • Änderungen von Gesetzen, die dem Kunden einen finanziellen Vor- oder Nachteil bringen, werden nicht mitgeteilt
  • Wann leistet die Berufshaftpflicht­versicherung hingegen nicht?

    Eine Berufshaftpflicht­versicherung leistet nicht, wenn Sie Ihre Mandanten in Steuerfragen wissentlich falsch beraten.

  • Am 1. August 2022 tritt die BRAO-Reform in Kraft. Was ändert sich für Steuerberater?

    Das „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungs­gesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe” – die sogenannte BRAO-Reform – tritt am 1. August 2022 in Kraft.

    Die Reform betrifft die berufsrechtlichen Regelungen für Gesellschaften, die Steuerberater zur Berufsausübung bilden dürfen (auch „Berufsausübungs­gesellschaften” genannt).

    Das ändert sich:

     

    Nicht haftungs­beschränkte Gesellschafts­formen (z. B. GbR, PartG)

    Haftungs­beschränkte Gesellschafts­formen (z. B. PartGmbB, GmbH, AG)

    Nicht haftungs­beschränkte Gesellschafts­formen (z. B. GbR, PartG)

    Haftungs­beschränkte Gesellschafts­formen (z. B. PartGmbB, GmbH, AG)

    Berufs-ausübungs-gesell­schaft*

    Ab 01.08.2022

    • Mindest­versicherungs­summe: 500.000 EUR
    • Mindest­jahreshöchst­leistung: 1-fach pro Gesell­schafter/Ge­schäfts­führer, jedoch mindestens 4-fach

    Ab 01.08.2022:

    • Mindest­versicherungs­summe: 1 Mio. EUR 
    • Mindest­jahreshöchst­leistung: 1-fach pro Gesell­schafter/Ge­schäfts­führer, jedoch mindestens 4-fach

    Bisher:

    • 250.000 EUR / 4-fach maximiert für die PartG

    Bisher:

    • 1 Mio. EUR / 4-fach maximiert für PartGmbB
      250.000 Mio. EUR / 4-fach maximiert für alle anderen

    *Berufsausübungs­gesellschaft: Ab dem 01. August 2022 werden alle Gesellschaftsformen dem Begriff „Berufsausübungs­gesellschaften” gleichgestellt.

  • Wie hoch sollte die Deckungssumme der Berufshaftpflicht­versicherung für Steuerberater sein?

    Vermögensschäden können schnell in die Millionen gehen. Die Deckungssumme – auch Versicherungssumme genannt – sollten Sie deshalb entsprechend dem größtmöglich anzunehmenden Schadensfall festlegen. Die Deckungssummen, die Versicherer dafür in der Regel bestimmen, liegen meist zwischen 250.000 und 10 Millionen Euro.