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Maschinenbruchversicherung für Unternehmen

In vielen Unternehmen und Fabriken gehören Maschinen und Anlagen zur Grundausstattung, ohne die das operative Tagesgeschäft gar nicht möglich wäre. Mit einer Maschinenbruchversicherung können sich Firmen und Unternehmen vor den finanziellen Folgen beschädigter oder zerstörter Maschinen schützen.

Wird etwa bei einem Landwirtschaftsbetrieb der Traktor beschädigt, bedrohen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten schnell die wirtschaftliche Existenz. Steht bei einem mittelständischen Unternehmen die Produktion still, weil die Maschinen ausgefallen sind, hat das ebenso gravierende Folgen.

Aus diesem Grund benötigen Anlagen und Maschinen nicht nur regelmäßige Wartung und Pflege, sondern auch einen umfassenden Versicherungsschutz. Mit einer Maschinenbruchversicherung können sich Betriebe und Unternehmen für den Fall eines Ausfalls ihrer Maschinen absichern.

Warum eine Maschinenbruchversicherung für Unternehmen wichtig ist

Sand im Getriebe oder überhitzte Motoren? Ein Maschinenschaden kann schnell zum Stillstand der Produktion im Betrieb, auf der Baustelle oder dem Acker führen. Die Maschinenbruchversicherung ist wichtig, weil sie die hochwertige technische Ausstattung Ihres Unternehmens schützt und im Fall eines Maschinenausfalls einspringt. Dabei sind sowohl fahrbare als auch stationäre Maschinen abgesichert.

Eine Maschinenbruchversicherung ist grundsätzlich für Unternehmen jeder Größe relevant. Große Industriebetriebe mit mehreren Standorten können einen Maschinenausfall zwar häufig kompensieren, doch ist das in der Regel keine Dauerlösung. Kleinere und mittelständische Unternehmen hingegen können meist überhaupt nicht auf solche Notlösungen zurückgreifen. Für sie kann der Schadensfall schnell existenzgefährdend werden.

Wann leistet die Versicherung?

Eine Maschinenbruchversicherung bietet eine Allgefahrendeckung, auch All-Risk-Deckung genannt. Das bedeutet, dass alle Schäden, die in den Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden, versichert sind. In diesem Fall ist eine solche Deckung umfangreicher als eine bloße Gefahrendeckung.

Stationäre und transportable Maschinen sind in der Regel in den folgenden Fällen mit einer Maschinenbruchversicherung versichert:

  • Schäden durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
  • vorsätzliche Fehlbedienung von Dritten
  • Konstruktions- sowie Montagefehler
  • Materialfehler
  • Versagen von Regel- Mess- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung (ausgenommen sind Feuer bei stationären Maschinen)
  • Unterdruck oder Überdruck (ausgenommen sind Feuer bei stationären Maschinen)
  • Zerreißen einer Maschine infolge von Fliehkraft
  • Schäden durch Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Schäden durch Sturm und Hagel, Frost oder Eisgang (zusätzlich Erdbeben und Überschwemmung bei mobilen Geräten)
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz (nur bei mobilen Geräten)

Bei Bedarf können zusätzlich die folgenden Leistungen für mobile Geräte und Maschinen eingeschlossen werden:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage
  • Versaufen oder Verschlammen infolge von Arbeiten auf Wasserbaustellen

Schadensbeispiele: Diese Schäden sind versichert

Der Arbeitsalltag in Unternehmen und im produzierenden Gewerbe ist oftmals hektisch, viele Aufträge müssen unter Zeitdruck fertiggestellt werden. Die eingesetzten Geräte und Anlagen sind zudem dauerhaft Wasser, Hitze, Druck oder Feuchtigkeit ausgesetzt. Schäden an Maschinen und Anlagen treten daher schnell und häufig auf.

Die folgenden Beispiele zeigen, wann eine Maschinenbruchversicherung bei stationären und fahrbaren Maschinen und Anlagen greift.

Stationäre Maschinen und Anlagen

  • Schadensbeispiel 1: Bedienungsfehler

    Die Schleifmaschine einer Fabrik wird von einem Mitarbeiter unbeabsichtigt falsch bedient, wodurch die fragile Mechanik beschädigt wird. Die Maschine kann nicht mehr benutzt werden. Die Kosten für die Reparatur betragen 20.000 Euro. Die Maschinenbruchversicherung erstattet die Reparaturkosten.

  • Schadensbeispiel 2: Montagefehler

    Die neue Drehmaschine eines mittelständischen Autoteileherstellers wird nicht fachgerecht montiert. Der Fehler im Auf- und Zusammenbau der Maschine führt zu einem Schaden im Getriebe. Die Mechanik der Maschine muss repariert werden. Die Kosten in Höhe von 30.000 Euro werden von der Versicherung übernommen.

 

Mobile Maschinen und Anlagen

  • Schadensbeispiel 1: Ungeschicklichkeit

    Ein Bauer belädt den Anhänger seines Traktors so, dass dieser auf der Landstraße umkippt. Dabei bricht die Achse des Anhängers. Die Kosten der Reparatur belaufen sich auf 5.000 Euro. Die Maschinenbruchversicherung erstattet die Reparaturkosten.

  • Schadensbeispiel 2: Vandalismusschaden

    Auf dem Betriebsgelände eines großen Industrieunternehmens werden regelmäßig viele Gabelstapler geparkt. Diese werden eines Nachts mutwillig so stark beschädigt, dass einige der Fahrzeuge nicht mehr einsatzfähig sein. Der Schaden durch Vandalismus beträgt 60.000 Euro. Die Maschinenversicherung kommt für die Kosten auf.

Das kostet eine Maschinenbruchversicherung

Je nach Tarif und Versicherer können sich die Kosten für eine Maschinenbruchversicherung stark unterscheiden. Außerdem hängen die Kosten von den folgenden Parametern ab:

  • Die versicherten Sachwerte
  • Die versicherten Gefahren
  • Die Branche, in welcher die Maschinen eingesetzt werden
  • Die Art der Anlagen und Maschinen (stationär oder fahrbar und transportabel)
 

Beispielrechnung

Maschinenbruchversicherung für mobile Maschinen bei einem Abbruchunternehmen

  • Versicherte Maschine: Anhängerkran, Baujahr 2019
  • Maschinenwert: 10.000 Euro
  • Versicherungsumfang: Maschinenbruch- und Vollkaskoversicherung
  • Selbstbeteiligung: 250 Euro
  • Vertragslaufzeit: 3 Jahre

Jährliche Kosten für die Maschinenbruchversicherung (fahrbar): 240 Euro

Häufige Fragen

  • Wann leistet die Maschinenbruchversicherung nicht?

    In einigen bestimmten Fällen leistet die Maschinenbruchversicherung nicht. Schäden, die in den folgenden Fällen entstehen, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

    • Verschleiß (ausgenommen sind daraus resultierende Folgeschäden)
    • Einsatz von reparaturbedürftigen Maschinen
    • Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt sind
    • vorsätzliche Beschädigung von Maschinen und Anlagen durch den Versicherungsnehmer
    • Schäden durch Krieg, Revolution oder Aufstände
    • Schäden durch innere Unruhen (gesondert versicherbar)
    • Schäden durch Kernenergie, Radioaktivität oder nukleare Strahlung
    • Schäden durch Erdbeben, Hochwasser oder Überschwemmung
    • Schäden durch Diebstahl (gesondert versicherbar)

    Ebenso sind Fahrzeuge, die zur Beförderung von Personen und Gütern auf öffentlichen Straßen genutzt werden, vom Versicherungsschutz der Maschinenbruchversicherung ausgeschlossen. Zu solchen Fahrzeugen können Busse, Kraftfahrzeuge und Lastkraftwagen sowie Luft- und Wasserfahrzeuge zählen.

  • Wie lässt sich die Maschinenbruchversicherung sinnvoll erweitern?

    Auch bei hervorragender Pflege und regelmäßiger Wartung können Schäden an Maschinen nie ganz ausgeschlossen werden. Unvorhergesehene Ausfälle wichtiger Maschinen können schnell zu Betriebsunterbrechungen führen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Maschinenbruchversicherung mit den folgenden Zusatzversicherungen zu erweitern:

    • Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung
    • Geschäftsinhaltsversicherung (für stationäre Maschinen)
    • Kaskoversicherung (für mobile Maschinen)
  • Welcher Wert wird bei der Maschinenbruchversicherung versichert?

    Welche Summe eine Maschinenbruchversicherung auszahlt, hängt immer vom jeweiligen Schadensfall ab. In der Regel übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten von kaputten Maschinen und Anlagen. Wenn eine Maschine irreparabel zerstört ist, wird der vollständige Wert – abhängig von Alter und Art der Maschine – erstattet.

    Abhängig vom gewählten Anbieter und Vertrag gelten unterschiedliche Bedingungen.

    Bei stationären Anlagen berechnet sich der Rückerstattungswert in der Regel wie folgt:

    • In den ersten zwei Jahren nach der Anschaffung einer Maschine oder Anlage ist der Neuwert gedeckt.
    • Ab dem dritten Jahr wird im Schadensfall der Zeitwert erstattet, mindestens aber 50 Prozent des Neuwerts.

    Bei mobilen beziehungsweise fahrbaren Maschinen berechnet sich der Wert der Rückerstattung wie folgt:

    • Im ersten Jahr nach der Neuanschaffung wird im Schadensfall der Neuwert der Maschine erstattet.
    • Ab dem zweiten Jahr wird im Schadensfall der Zeitwert erstattet, mindestens aber 50 Prozent des Neuwerts.