Sportvereine, Freiwillige Feuerwehr, Kleingartenvereine oder Nachbarschaftshilfe: Vereine und Verbände sind fest in Deutschland verankert. Die Vereinswelt ist vielfältig und unterschiedlich in Ausprägung und Größe. Mehr als 600.000 Vereine mit Millionen Mitgliedern gibt es hierzulande, der größte davon ist der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit mehr als vier Millionen Mitgliedern.
Was jeden Verein in Deutschland eint: die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Denn gerade Vereine und Verbände unterliegen bei Schäden einem erheblichen Haftungsrisiko. Sowohl Vereinsmitglieder als auch Vorstände haften im Schadensfall persönlich mit ihrem Privatvermögen – und zwar unbegrenzt und lebenslang. Deshalb ist die Vereinshaftpflichtversicherung ein absolutes Muss für jeden Verein.
Die Vereinshaftpflichtversicherung greift bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Rahmen von Vereinstätigkeiten entstehen. Dazu gehören Veranstaltungen wie Vereinstreffen oder Sommerfeste. Dabei schützt die Versicherung sämtliche Mitarbeiter, Mitglieder und den Vereinsvorstand vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
Außerdem bietet die Vereinshaftpflicht einen Versicherungsschutz für Leistungen von Dritten, etwa Reparaturen durch Handwerksunternehmen. Die Vereinshaftpflicht ist somit ein essenzieller Basisschutz für Vereine. Eine mögliche Erweiterung kann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sein, die zusätzlich echte Vermögensschäden abdeckt.
Die Vereinshaftpflicht greift bei unterschiedlichen Schadensfällen. Dazu gehören etwa die folgenden Beispiele.
Beispiel 1: Beschädigung der Turnhalle
Ein Spieler beschädigt in der vom Fußballverein gemieteten Sporthalle mit einem Fehlschuss das Licht an der Decke. Zusätzlich beschädigen herabfallende Teile den Hallenboden. Die Halle kann vorübergehend nicht genutzt werden, weshalb Renovierungs- und Ausfallkosten anfallen. Die Vereinshaftpflicht übernimmt diese Kosten.
Beispiel 2: Schlagloch auf Vereinsgelände
Eine Besucherin stolpert beim Besuch eines Golfturnieres auf dem Fußweg des Vereinsgeländes über ein Schlagloch. Sie erleidet dabei eine Knöchelverletzung, woraufhin sie Schmerzensgeld und Behandlungskosten dem Verein gegenüber geltend macht. Die Vereinshaftpflichtversicherung greift.
Beispiel 3: Rasentraktor-Unfall
Während der Platzpflege beschädigt der Platzwart des Fußballvereins die Pommesbude eines externen Catering-Betriebes, wobei auch ein Mitarbeiter des Dienstleisters verletzt wird. Der Caterer macht daraufhin Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend. Die Vereinshaftpflichtversicherung kommt zum Tragen.
Beispiel 4: Dokumentationspflichten
Die Geschäftsführer eines Vereins haben die Dokumentationspflichten vernachlässigt. Das Finanzamt entzieht dem Verein den Status der Gemeinnützigkeit und fordert auf Basis einer Schätzung die Nachzahlung der Gewerbesteuer. Ohne Versicherung muss der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen haften.
Die Kosten einer Vereinshaftpflichtversicherung sind abhängig von verschiedenen Faktoren. Dazu gehören:
Insbesondere durch die Höhe der Deckungssumme, dem gewählten Leistungsumfang sowie der Selbstbeteiligung können Sie die Kosten einer Vereinshaftpflichtversicherung bestimmen.
Beispielrechnung: Vereinshaftpflichtversicherung für einen gemeinnützigen Verein
Daraus ergeben sich jährliche Kosten für die Vereinshaftpflichtversicherung ab 120,68 Euro.
Die Leistungen der Vereinshaftpflicht umfassen folgende Personen:
Privathaftpflicht greift nicht bei Vereinstätigkeiten
Unter den Mitgliedern und Führungsorganen eines Vereins herrscht häufig die Annahme vor, dass eine private Haftpflichtversicherung auch bei Schäden greift, die während der Vereinstätigkeit entstehen. Dies ist allerdings nicht der Fall. In solchen Fällen bietet ausschließlich die Vereinshaftpflicht den oben genannten Personengruppen Versicherungsschutz.
In der Regel sind alle eingetragenen Vereine (e.V.) und Verbände über eine Vereinshaftpflicht versicherbar.