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Vereinshaftpflicht­versicherung für Vereine und Verbände

Sportvereine, Freiwillige Feuerwehr, Kleingartenvereine oder Nachbarschaftshilfe: Vereine und Verbände sind fest in Deutschland verankert. Die Vereinswelt ist vielfältig und unterschiedlich in Ausprägung und Größe. Mehr als 600.000 Vereine mit Millionen Mitgliedern gibt es hierzulande, der größte davon ist der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit mehr als vier Millionen Mitgliedern.

Was jeden Verein in Deutschland eint: die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Denn gerade Vereine und Verbände unterliegen bei Schäden einem erheblichen Haftungsrisiko. Sowohl Vereinsmitglieder als auch Vorstände haften im Schadensfall persönlich mit ihrem Privatvermögen – und zwar unbegrenzt und lebenslang. Deshalb ist die Vereinshaftpflicht­versicherung ein absolutes Muss für jeden Verein.

In diesen Fällen leistet eine Vereinshaftpflicht­versicherung

Die Vereinshaftpflicht­versicherung greift bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Rahmen von Vereinstätigkeiten entstehen. Dazu gehören Veranstaltungen wie Vereinstreffen oder Sommerfeste. Dabei schützt die Versicherung sämtliche Mitarbeiter, Mitglieder und den Vereinsvorstand vor Schadensersatz­ansprüchen Dritter.

Außerdem bietet die Vereinshaftpflicht einen Versicherungsschutz für Leistungen von Dritten, etwa Reparaturen durch Handwerksunternehmen. Die Vereinshaftpflicht ist somit ein essenzieller Basisschutz für Vereine. Eine mögliche Erweiterung kann eine Vermögensschaden­haftpflichtversicherung sein, die zusätzlich echte Vermögensschäden abdeckt.

Schadenbeispiele: Welche Schäden versichert die Vereinshaftpflicht?

Die Vereinshaftpflicht greift bei unterschiedlichen Schadensfällen. Dazu gehören etwa die folgenden Beispiele.

 

Beispiel 1: Beschädigung der Turnhalle

Ein Spieler beschädigt in der vom Fußballverein gemieteten Sporthalle mit einem Fehlschuss das Licht an der Decke. Zusätzlich beschädigen herabfallende Teile den Hallenboden. Die Halle kann vorübergehend nicht genutzt werden, weshalb Renovierungs- und Ausfallkosten anfallen. Die Vereinshaftpflicht übernimmt diese Kosten.

 

Beispiel 2: Schlagloch auf Vereinsgelände

Eine Besucherin stolpert beim Besuch eines Golfturnieres auf dem Fußweg des Vereinsgeländes über ein Schlagloch. Sie erleidet dabei eine Knöchelverletzung, woraufhin sie Schmerzensgeld und Behandlungskosten dem Verein gegenüber geltend macht. Die Vereinshaftpflicht­versicherung greift.

 

Beispiel 3: Rasentraktor-Unfall

Während der Platzpflege beschädigt der Platzwart des Fußballvereins die Pommesbude eines externen Catering-Betriebes, wobei auch ein Mitarbeiter des Dienstleisters verletzt wird. Der Caterer macht daraufhin Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend. Die Vereinshaftpflicht­versicherung kommt zum Tragen.

 

Beispiel 4: Dokumentationspflichten

Die Geschäftsführer eines Vereins haben die Dokumentations­pflichten vernachlässigt. Das Finanzamt entzieht dem Verein den Status der Gemeinnützigkeit und fordert auf Basis einer Schätzung die Nachzahlung der Gewerbesteuer. Ohne Versicherung muss der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen haften.

Die Kosten einer Vereinshaftpflichtversicherung

Die Kosten einer Vereinshaftpflicht­versicherung sind abhängig von verschiedenen Faktoren. Dazu gehören:

  • Die Deckungssumme
  • Der Leistungsumfang
  • Die Selbstbeteiligung
  • Die Anzahl der Vereinsmitglieder
  • Der Vereinszweck
  • Die Haushaltssumme

Insbesondere durch die Höhe der Deckungssumme, dem gewählten Leistungsumfang sowie der Selbstbeteiligung können Sie die Kosten einer Vereinshaftpflicht­versicherung bestimmen.

 

Beispielrechnung: Vereinshaftpflicht­versicherung für einen gemeinnützigen Verein

  • Vereinszweck: Verbraucherschutz
  • Jährliche Lohn- und Gehaltskosten: 7.000 Euro
  • Jährliche Haushaltssumme: 55.000 Euro
  • Mitgliederanzahl: 127
  • Deckungssumme: 5 Millionen Euro
  • Selbstbeteiligung: 250 Euro
  • Vertragslaufzeit: 3 Jahre

Daraus ergeben sich jährliche Kosten für die Vereinshaftpflicht­versicherung ab 120,68 Euro.

Häufige Fragen

  • Welche Personen sichert eine Vereinshaftpflicht­versicherung ab?

    Die Leistungen der Vereinshaftpflicht umfassen folgende Personen:

    • Versicherungsnehmer
    • Aktive und passive Vereinsmitglieder
    • Ehrenamtliche Mitglieder
    • Angestellte mit Vereinstätigkeiten, z.B. Platzwart bei einem Fußballverein
    • Vorstände
    • Geschäftsführung

    Privathaftpflicht greift nicht bei Vereinstätigkeiten

    Unter den Mitgliedern und Führungsorganen eines Vereins herrscht häufig die Annahme vor, dass eine private Haftpflichtversicherung auch bei Schäden greift, die während der Vereinstätigkeit entstehen. Dies ist allerdings nicht der Fall. In solchen Fällen bietet ausschließlich die Vereinshaftpflicht den oben genannten Personengruppen Versicherungsschutz.

  • Welche Vereine können abgesichert werden?

    In der Regel sind alle eingetragenen Vereine (e.V.) und Verbände über eine Vereinshaftpflicht versicherbar.