Welche Banken eine kostenlose Kontoführung anbieten und an welche Bedingungen dies geknüpft ist, lesen Sie hier.
Unter den Begriff Zahlungsverkehr fallen alle Formen von Zahlungen – also sämtliche Übertragungen von Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten (beispielsweise Betriebe oder private Haushalte). Gültige Zahlungsmittel im Zahlungsverkehr sind Geld – in den Formen Bargeld, Buchgeld und elektronisches Geld – sowie Geldersatzmittel (Geldsurrogate) wie beispielsweise Schecks. Formen des Zahlungsverkehrs sind Barzahlung, halbbare Zahlung (Barchecks etc.) oder bargeldlose Zahlung beispielsweise durch Überweisung oder Lastschrift.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
Telefonische Beratung
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung? Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne!
089 - 24 24 11 24 Mo. bis So. von 08 - 20 Uhr